Die Riester-Rente wird staatlich gefördert – durch direkte Zulagen, die jährlich in den Vertrag fließen, und durch einen steuerlichen Vorteil über den Sonderausgabenabzug. Beide Förderformen können sich ergänzen, müssen es aber nicht. Welche für dich relevanter ist, hängt von deinem Einkommen und Steuersatz ab.
Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und – wenn du Kindergeld erhältst – der Kinderzulage zusammen.
Grundzulage: 175 € pro Jahr
Kinderzulage für Kinder geboren bis 31.12.2007: 185 € pro Jahr
Kinderzulage für Kinder geboren ab 01.01.2008: 300 € pro Jahr
Die Zulagen werden jährlich direkt dem Riester-Vertrag gutgeschrieben, sofern du zulageberechtigt bist und den Mindesteigenbeitrag geleistet hast.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, musst du jedes Jahr mindestens 4 % deines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag einzahlen – abzüglich der dir zustehenden Zulagen. Das Minimum liegt bei 60 € im Jahr.
Formel: Eigenanteil = 4 % des Bruttoeinkommens (Vorjahr) − Grundzulage − Kinderzulagen
Zwei Beispiele zur Veranschaulichung:
Single ohne Kinder, 40.000 € Bruttoeinkommen:
4 % von 40.000 € = 1.600 € − 175 € Grundzulage = 1.425 € Eigenanteil pro Jahr
Ehepaar, zwei Kinder (beide ab 2008), ein Einkommen 40.000 €:
4 % von 40.000 € = 1.600 € − 175 € − 600 € Kinderzulagen = 825 € Eigenanteil pro Jahr
Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig gekürzt. Der Höchstbetrag, der staatlich gefördert wird, liegt bei 2.100 € pro Jahr inklusive Zulagen. Beiträge darüber werden nicht mehr gefördert.
Unmittelbar zulageberechtigt bist du, wenn du rentenversicherungspflichtig bist. Das trifft unter anderem zu auf:
Arbeitnehmer und Auszubildende
Beamte, Richter, Soldaten
Pflichtversicherte Selbständige (z. B. Handwerker oder Mitglieder der Künstlersozialkasse)
Eltern in Elternzeit
Bezieher von Arbeitslosengeld I
Mittelbar förderberechtigt bist du, wenn du selbst nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, aber mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet bist und gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wirst. Bedingung: Du zahlst mindestens 60 € pro Jahr in einen eigenen Riester-Vertrag ein.
Das betrifft zum Beispiel nicht berufstätige Ehepartner, Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht oder Studierende ohne eigenes Einkommen.
Riester-Beiträge lassen sich als Sonderausgaben in der Steuerklärung geltend machen – bis maximal 2.100 € pro Jahr inklusive Zulagen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als die erhaltenen Zulagen. Ist das der Fall, wird die Differenz als Steuererstattung ausgezahlt.
Beispiel: Du zahlst 2.100 € ein und erhältst 175 € Grundzulage. Das Finanzamt berechnet einen Steuervorteil von 600 €. Du bekommst dann zusätzlich 425 € über die Steuer zurück (600 € − 175 €).
Der Steuervorteil ist vor allem für Besserverdienende mit hohem Grenzsteuersatz relevant.
Bei der Riester-Rente schreibt der Gesetzgeber vor, dass zum Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge und erhaltenen Zulagen garantiert sein müssen. Das hat Konsequenzen für die Anlage: Ein Teil des Kapitals muss immer sicher investiert bleiben, was die Renditechancen einschränkt – auch bei Produkten, die als „ETF-Riester“ vermarktet werden.
Riester ist damit bewusst sicherheitsorientiert konstruiert. Wer höhere Renditechancen sucht und auf die Garantie verzichten kann, findet das eher in einer privaten Fondspolice oder einer Basisrente.
Riester ist selten die einzige Säule der Altersvorsorge. Als Baustein kann es sinnvoll sein – vor allem für Familien mit Kindern, Beamte und sicherheitsorientierte Sparer. Ob es zu deiner Situation passt, hängt von Einkommen, Familienstand, Steuerlast und deinen Vorsorgezielen ab.
Wenn du das durchrechnen möchtest oder wissen willst, was in deinem Fall tatsächlich sinnvoll ist – meld dich oder buch dir einen Termin.