Riester-Förderung einfach erklärt

Riester-Förderung einfach erklärt

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Die Förderung erfolgt in zwei Formen:

Die staatlichen Zulagen im Überblick

Die Riester-Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und – sofern Kinder vorhanden sind – der Kinderzulage zusammen. Diese Zulagen werden jährlich direkt in den Riester-Vertrag eingezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundzulage

  • Höhe: 175 € pro Jahr

  • Voraussetzung: Du musst den erforderlichen Mindestbeitrag leisten, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten.

Kinderzulage

  • Für Kinder, die bis 31.12.2007 geboren wurden: 185 € jährlich

  • Für Kinder, die ab 01.01.2008 geboren wurden: 300 € jährlich

  • Voraussetzung: Du erhältst Kindergeld für das Kind und bist (unmittelbar oder mittelbar) zulageberechtigt.

Berechnung des Mindesteigenbeitrags

Um die vollen Zulagen zu erhalten, musst du jährlich mindestens 4 % deines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen – abzüglich der dir zustehenden Zulagen.

Formel:

Eigenanteil = 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres – Grundzulage – Kinderzulagen

Beispiel 1: Single ohne Kinder

  • Bruttoeinkommen Vorjahr: 40.000 €

  • 4 % davon = 1.600 €

  • Abzüglich 175 € Grundzulage

  • Erforderlicher Eigenanteil: 1.425 € (pro Jahr)

Beispiel 2: Ehepaar mit zwei Kindern (beide ab 2008 geboren)

  • Bruttoeinkommen eines Ehepartners: 40.000 €

  • 4 % davon = 1.600 €

  • Abzüglich 175 € Grundzulage + 2 x 300 € Kinderzulage = 775 €

  • Erforderlicher Eigenanteil: 825 € (pro Jahr)

Wichtige Hinweise zur Beitragshöhe

  • Wenn du weniger als den erforderlichen Mindestbeitrag einzahlst, werden die Zulagen anteilig gekürzt.

  • Du kannst mehr als den Mindestbeitrag einzahlen – bis maximal 2.100 € jährlich inkl. Zulagen.

  • Beiträge über 2.100 € pro Jahr werden nicht mehr staatlich gefördert.

Unmittelbare und mittelbare Förderberechtigung

Die Förderberechtigung ist entscheidend dafür, ob du überhaupt Riester-Zulagen und Steuervorteile erhältst. Man unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderberechtigung.

Unmittelbar förderberechtigt

Unmittelbar zulageberechtigt bist du, wenn du rentenversicherungspflichtig bist. Dazu zählen u. a.:

  • Arbeitnehmer

  • Auszubildende

  • Beamte, Richter, Soldaten

  • Pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Handwerker oder Mitglieder der Künstlersozialkasse)

  • Eltern in Elternzeit

  • Bezieher von Arbeitslosengeld I

Mittelbar förderberechtigt

Mittelbar förderberechtigt bist du, wenn du selbst nicht zulageberechtigt bist, aber mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet bist und gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wirst. Voraussetzung:

  • Du zahlst mindestens 60 € pro Jahr in einen eigenen Riester-Vertrag ein.

  • Dein Ehepartner erfüllt die Kriterien für die unmittelbare Förderberechtigung.

Diese Regelung betrifft z. B.:

  • Hausfrauen oder Hausmänner ohne eigenes Einkommen

  • Selbstständige, die nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert sind

  • Studierende ohne Einkommen

Steuerliche Förderung durch Sonderausgabenabzug

Neben den Zulagen kannst du Riester-Beiträge auch steuerlich geltend machen. Das funktioniert über den Sonderausgabenabzug:

  • Maximal 2.100 € pro Jahr (inkl. Zulagen) sind steuerlich absetzbar.

  • Das Finanzamt prüft automatisch, ob du durch den Sonderausgabenabzug eine höhere Steuerersparnis hast als durch die Zulagen.

  • Ist das der Fall, bekommst du die Differenz als Steuererstattung.

Beispiel:

  • Du zahlst 2.100 € in deinen Riester-Vertrag ein.

  • Du erhältst 175 € Zulage.

  • Das Finanzamt berechnet, dass du eigentlich 600 € Steuerersparnis hättest.

  • Dann bekommst du zusätzlich 425 € über die Steuer zurück (600 € – 175 € Zulage).

Der Steuervorteil ist vor allem für Personen mit höherem Einkommen und hohem Grenzsteuersatz interessant.

Besondere Merkmale der Riester-Rente

Ein zentraler Punkt bei der Riester-Rente ist die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie:

  • Zum Rentenbeginn müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und alle erhaltenen Zulagen garantiert sein.

  • Dadurch darf nicht das gesamte Kapital in renditestärkere Anlagen wie z. B. Aktien oder ETFs investiert werden – auch nicht bei sogenannten ETF-Rentenversicherungen.


Notes

Nachteile der Beitragsgarantie

Der deutsche Sparer mag Garantien. "Dein eingezahltes Geld ist sicher." klingt auch erstmal gut. Der wichtige Aspekt dabei ist aber, dass Renditen dadurch eingeschränkt werden. Deshalb ist es wichtig zu verstehen, dass Riester-Produkte bewusst sicherheitsorientiert konstruiert sind. Das ist nicht grundsätzlich schlecht – aber man muss es wissen.
Riester mit z.B. einem ETF-Sparplan zu vergleichen wäre daher unsinnig, weil das Konzept ganz anders ausgelegt ist. Höhere Renditechancen hast du eindeutig mit Produkten ohne Garantiezwang, z.B. einer privaten ETF-Police oder auch einer Basisrente (Rürup).

Ein Baustein unter vielen

Riester ist selten die alleinige Lösung für die Altersvorsorge. In vielen Fällen kann es ein sinnvoller Baustein sein – insbesondere für Familien mit Kindern, Beamte oder sicherheitsorientierte Sparer. Ob es zu deiner individuellen Situation passt, hängt von mehreren Faktoren ab: Einkommen, Familienstand, Steuerlast und Vorsorgeziele.

Du möchtest wissen, ob Riester zu dir passt?

Wir prüfen gerne mit dir gemeinsam, ob und wie du von der Riester-Förderung profitieren kannst. Melde dich einfach für eine persönliche Beratung oder buche einen Termin mit uns.


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