Die Riester-Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und – sofern Kinder vorhanden sind – der Kinderzulage zusammen. Diese Zulagen werden jährlich direkt in den Riester-Vertrag eingezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Höhe: 175 € pro Jahr
Voraussetzung: Du musst den erforderlichen Mindestbeitrag leisten, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten.
Für Kinder, die bis 31.12.2007 geboren wurden: 185 € jährlich
Für Kinder, die ab 01.01.2008 geboren wurden: 300 € jährlich
Voraussetzung: Du erhältst Kindergeld für das Kind und bist (unmittelbar oder mittelbar) zulageberechtigt.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, musst du jährlich mindestens 4 % deines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen – abzüglich der dir zustehenden Zulagen.
Formel:
Eigenanteil = 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres – Grundzulage – Kinderzulagen
Bruttoeinkommen Vorjahr: 40.000 €
4 % davon = 1.600 €
Abzüglich 175 € Grundzulage
Erforderlicher Eigenanteil: 1.425 € (pro Jahr)
Bruttoeinkommen eines Ehepartners: 40.000 €
4 % davon = 1.600 €
Abzüglich 175 € Grundzulage + 2 x 300 € Kinderzulage = 775 €
Erforderlicher Eigenanteil: 825 € (pro Jahr)
Wenn du weniger als den erforderlichen Mindestbeitrag einzahlst, werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Du kannst mehr als den Mindestbeitrag einzahlen – bis maximal 2.100 € jährlich inkl. Zulagen.
Beiträge über 2.100 € pro Jahr werden nicht mehr staatlich gefördert.
Die Förderberechtigung ist entscheidend dafür, ob du überhaupt Riester-Zulagen und Steuervorteile erhältst. Man unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderberechtigung.
Unmittelbar zulageberechtigt bist du, wenn du rentenversicherungspflichtig bist. Dazu zählen u. a.:
Arbeitnehmer
Auszubildende
Beamte, Richter, Soldaten
Pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Handwerker oder Mitglieder der Künstlersozialkasse)
Eltern in Elternzeit
Bezieher von Arbeitslosengeld I
Mittelbar förderberechtigt bist du, wenn du selbst nicht zulageberechtigt bist, aber mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet bist und gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wirst. Voraussetzung:
Du zahlst mindestens 60 € pro Jahr in einen eigenen Riester-Vertrag ein.
Dein Ehepartner erfüllt die Kriterien für die unmittelbare Förderberechtigung.
Diese Regelung betrifft z. B.:
Hausfrauen oder Hausmänner ohne eigenes Einkommen
Selbstständige, die nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert sind
Studierende ohne Einkommen
Neben den Zulagen kannst du Riester-Beiträge auch steuerlich geltend machen. Das funktioniert über den Sonderausgabenabzug:
Maximal 2.100 € pro Jahr (inkl. Zulagen) sind steuerlich absetzbar.
Das Finanzamt prüft automatisch, ob du durch den Sonderausgabenabzug eine höhere Steuerersparnis hast als durch die Zulagen.
Ist das der Fall, bekommst du die Differenz als Steuererstattung.
Du zahlst 2.100 € in deinen Riester-Vertrag ein.
Du erhältst 175 € Zulage.
Das Finanzamt berechnet, dass du eigentlich 600 € Steuerersparnis hättest.
Dann bekommst du zusätzlich 425 € über die Steuer zurück (600 € – 175 € Zulage).
Der Steuervorteil ist vor allem für Personen mit höherem Einkommen und hohem Grenzsteuersatz interessant.
Ein zentraler Punkt bei der Riester-Rente ist die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie:
Zum Rentenbeginn müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und alle erhaltenen Zulagen garantiert sein.
Dadurch darf nicht das gesamte Kapital in renditestärkere Anlagen wie z. B. Aktien oder ETFs investiert werden – auch nicht bei sogenannten ETF-Rentenversicherungen.

Nachteile der Beitragsgarantie
Riester ist selten die alleinige Lösung für die Altersvorsorge. In vielen Fällen kann es ein sinnvoller Baustein sein – insbesondere für Familien mit Kindern, Beamte oder sicherheitsorientierte Sparer. Ob es zu deiner individuellen Situation passt, hängt von mehreren Faktoren ab: Einkommen, Familienstand, Steuerlast und Vorsorgeziele.
Wir prüfen gerne mit dir gemeinsam, ob und wie du von der Riester-Förderung profitieren kannst. Melde dich einfach für eine persönliche Beratung oder buche einen Termin mit uns.