Die Basisrente, oft als Rürup-Rente bezeichnet, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie wurde ursprünglich für Selbstständige eingeführt, hat sich aber längst auch für Gutverdiener, Freiberufler und angestellte Fachkräfte etabliert – besonders dann, wenn es um Steuervorteile und Vermögensschutz geht.
In diesem Artikel erfährst du:
wie die Basisrente funktioniert
welche steuerlichen Vorteile du nutzen kannst
was du bei der Gestaltung beachten solltest
welche Regeln bei Vererbung und Auszahlung gelten
Die Basisrente funktioniert nach dem Prinzip „Steuern sparen heute, lebenslange Rente später“. Du zahlst Beiträge ein, setzt sie steuerlich ab und erhältst später eine monatliche Rente, die du dann versteuern musst.
1. Ansparphase:
Du zahlst Beiträge ein und kannst sie voll als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Je höher dein Einkommen, desto größer der Steuervorteil.
2. Rentenphase:
Du erhältst eine monatliche Rente auf Lebenszeit. Diese wird versteuert – aber meist zu einem geringeren Satz als im Erwerbsleben.
Die Basisrente ist gesetzlich klar geregelt und ähnelt in vielen Punkten der gesetzlichen Rentenversicherung:
Lebenslange Auszahlung – kein Kapitalwahlrecht
Nicht vererbbar, übertragbar oder beleihbar
Pfändungsschutz und Hartz-IV-Sicherheit während der Ansparphase
Der größte Hebel der Basisrente ist die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Für viele Mandanten ist sie damit ein wirksames Instrument zur Liquiditäts- und Vermögensplanung.
Angenommen, du zahlst 10.000 € ein. Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 44 % ergibt sich:
Steuerrückerstattung: ca. 4.400 €
Effektiver Nettoaufwand: nur 5.600 €
Investiertes Kapital: trotzdem 10.000 €
Das Finanzamt beteiligt sich also an deiner Altersvorsorge – ein sofortiger Renditevorsprung.
Die Basisrente lohnt sich nicht nur wegen der Steuererstattung – richtig stark wird sie, wenn du die erhaltene Steuerersparnis gezielt reinvestierst. Genau das passiert in meinem sogenannten 2-Konten-Modell:
Konto 1 – die Basisrente:
Hier fließt dein Brutto-Beitrag rein, z. B. 10.000 €. Dieser wird steuerlich gefördert, das Kapital ist später verrentet und gesetzlich geschützt.
Konto 2 – die Reinvestition:
Die Steuererstattung (z. B. 4.400 € bei hohem Steuersatz) nutzt du nicht für Konsum, sondern investierst sie separat – etwa in ein ETF-Depot oder eine weitere Altersvorsorge. Dieses zweite Konto bleibt voll flexibel, liquidierbar und vererbbar.
Der Effekt:Das Modell eignet sich besonders für Gutverdiener, Selbstständige und alle, die ihre Steuerlast aktiv gestalten möchten.
Die steuerlich abzugsfähigen Beiträge sind gedeckelt. Maßgeblich ist der Höchstbetrag für die Basisversorgung:
| Jahr | Höchstbetrag (Ledige) | Verheiratete | Absetzbar |
|---|---|---|---|
| 2025 | 29.344 € | 58.688 € | 100 % |
| 2026 (Schätzung) | ca. 30.800 € | ca. 61.600 € | 100 % |
Wenn du pflichtversichert bist (z. B. über die GRV oder ein Versorgungswerk), musst du diese Beiträge vom Höchstbetrag abziehen.
Beispiel:
Höchstbetrag: 29.344 €
Pflichtbeiträge zur GRV (AG + AN): 16.000 €
Verbleibender Rürup-Raum: 13.344 € steuerlich nutzbar
Viele klassische Basisrenten sind unflexibel und teuer. Moderne Verträge setzen auf niedrige Kosten und maximale Renditechancen – z. B. durch die Investition in globale Aktien-ETFs ohne Beitragsgarantie.
Hohe Kosten durch Sicherheitskomponenten
Niedrige Renditechancen, da nur ein Teil des Kapitals investiert wird
Langfristige Anlagehorizonte sprechen klar für Aktienmärkte
Wenn deine Basisrente langfristig läuft (z. B. 15+ Jahre), ergibt eine chancenorientierte Strategie oft deutlich höhere Ergebnisse – bei voller steuerlicher Förderung.
Besonders für Selbstständige attraktiv:
Kein fester Monatsbeitrag nötig
Zuzahlungen z. B. am Jahresende möglich
So lässt sich die Steuerlast gezielt steuern
Die Basisrente soll vor allem dich selbst im Alter absichern – daher sind die Möglichkeiten der Vererbung begrenzt. Trotzdem gibt es sinnvolle Optionen:
In der Ansparphase:
Bei modernen Tarifen kannst du eine Beitragsrückgewähr einschließen. Stirbst du vor Rentenbeginn, erhalten z. B. Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder eine Rente.
Nach Rentenbeginn:
Eine Rentengarantiezeit stellt sicher, dass im Todesfall noch eine gewisse Zeit lang Rente gezahlt wird – meist an Ehepartner oder Kinder.
Wichtig: Eine freie Vererbung des Kapitals (z. B. an erwachsene Kinder oder Partner ohne Trauschein) ist gesetzlich ausgeschlossen.
Wie viel deiner Rente du im Alter versteuern musst, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab. Der steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr leicht an:
Rentenbeginn 2025: 83,5 % der Rente steuerpflichtig
Rentenbeginn 2040: 91 %
Ab 2058: 100 %
Da der persönliche Steuersatz im Rentenalter meist sinkt, ergibt sich auch langfristig ein positiver Effekt.
Möchtest du wissen, wie viel Rürup-Förderung du noch nutzen kannst?
Ich kann dir anhand deines Steuerbescheids und deiner Rentenversicherungsbeiträge genau berechnen, wie hoch dein „freier Rürup-Raum“ ist – und wie du ihn optimal nutzt.
Sprich mich gerne an oder vereinbare direkt einen Beratungstermin.
