Wenn du im Alter eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung bekommst (z. B. klassische Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung), wird in der Regel nur ein Teil dieser Rente besteuert – der sogenannte Ertragsanteil.
Vereinfacht:
Deine Beiträge zur Rentenversicherung wurden meist aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt.
Ein Teil deiner Rente ist deshalb nur die Rückzahlung dieser Beiträge – der bleibt steuerfrei.
Der andere Teil wird als „Zinsanteil“ bzw. Ertrag betrachtet – genau dieser Anteil ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.
Steuerlich werden diese Renten als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG behandelt. Wie hoch der zu versteuernde Anteil ist, hängt nicht von der tatsächlichen Verzinsung deines Vertrages ab, sondern von einer gesetzlich festgelegten Tabelle, die sich am Alter bei Rentenbeginn orientiert.
Je früher du die lebenslange Rente beginnst, desto höher ist der Ertragsanteil – weil statistisch länger gezahlt wird.
Die Ertragsanteilbesteuerung betrifft in diesem Zusammenhang vor allem:
Private Rentenversicherungen zur Altersvorsorge
– klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung mit lebenslanger Leibrente
– auch als Sofortrente aus Einmalbeitrag
Bestimmte Direktversicherungen (Altverträge), wenn sie als lebenslange Rente ausgezahlt werden
Wichtige Abgrenzung:
Riester-Rente und Basisrente (Rürup): hier gilt die nachgelagerte Besteuerung, die Rente wird (nahezu) voll besteuert – nicht mit einem festen Ertragsanteil.
Betriebsrenten (bAV): werden in der Regel ebenfalls weitgehend voll versteuert.
Der Fokus hier liegt auf der ungeförderten privaten Altersvorsorge-Rentenversicherung, bei der in der Auszahlungsphase der Ertragsanteil eine zentrale Rolle spielt.
Der Ablauf ist immer gleich:
Jahresrente ermitteln
Monatliche Rente × 12
Ertragsanteil-Satz aus der Tabelle ablesen
Maßgeblich ist dein vollendetes Lebensjahr bei Beginn der lebenslangen Rente.
Steuerpflichtigen Ertrag berechnen
Jahresrente × Ertragsanteil in % = steuerpflichtige sonstige Einkünfte aus dieser Rente
Diese steuerpflichtigen Einkünfte fließen dann in deine Einkommensteuerberechnung ein – zusammen mit z. B. gesetzlicher Rente, weiteren Renten, Mieten etc. Ob du tatsächlich Einkommensteuer zahlen musst, hängt von der Gesamthöhe deiner Einkünfte und deinem persönlichen Steuersatz ab.
Angenommen:
Du bekommst ab 67 eine lebenslange Rente aus einer privaten Rentenversicherung.
Monatliche Rente: 800 €
Jahresrente: 800 € × 12 = 9.600 €
Laut Tabelle beträgt der Ertragsanteil bei Rentenbeginn mit 67 Jahren 17 %.
Berechnung des steuerpflichtigen Anteils:
9.600 € × 17 % = 1.632 € steuerpflichtiger Ertragsanteil im Jahr
Die 1.632 € erscheinen in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte. Der Rest deiner Rente gilt als steuerfreie Rückzahlung deiner Beiträge.
Die Ertragsanteile für lebenslange Leibrenten (z. B. lebenslange Altersrente aus privater Rentenversicherung) sind gesetzlich festgelegt und gelten einheitlich für alle entsprechenden Verträge. Grundlage ist die Tabelle nach § 22 EStG i. V. m. § 55 EStDV.
Die folgende Tabelle zeigt den Ertragsanteil in Abhängigkeit vom Rentenbeginn:
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil in % |
|---|---|
| 55–56 | 26 |
| 57 | 25 |
| 58 | 24 |
| 59 | 23 |
| 60–61 | 22 |
| 62 | 21 |
| 63 | 20 |
| 64 | 19 |
| 65–66 | 18 |
| 67 | 17 |
| 68 | 16 |
| 69–70 | 15 |
| 71 | 14 |
| 72–73 | 13 |
| 74 | 12 |
| 75 | 11 |
| 76–77 | 10 |
| 78–79 | 9 |
| 80 | 8 |
| 81–82 | 7 |
| 83–84 | 6 |
| 85–87 | 5 |
| 88–91 | 4 |
| 92–93 | 3 |
| 94–96 | 2 |
| ab 97 | 1 |
Die Werte stimmen mit der gesetzlichen Ertragsanteil-Tabelle überein.
Wichtig:
Maßgeblich ist immer das vollendete Lebensjahr beim erstmaligen Beginn der lebenslangen Rente.
Der so ermittelte Ertragsanteil-Satz bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit gleich, auch wenn sich die tatsächliche Rentenhöhe (z. B. durch Überschüsse oder Dynamiken) später ändert.
Nein. Bei der klassischen privaten Altersvorsorge-Rente aus einer Rentenversicherung wird nur der Ertragsanteil besteuert. Der Rest gilt als steuerfreie Rückzahlung deiner eingezahlten Beiträge.
Nein. Der Prozentsatz aus der Tabelle wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt dann lebenslang konstant. Steigt deine Rente, steigt zwar der in Euro zu versteuernde Betrag, aber immer im gleichen Prozentsatz.
Deine private Altersvorsorge-Rente wird mit dem Ertragsanteil besteuert.
Die gesetzliche Rente und geförderte Produkte wie Riester oder Basisrente haben eigene Besteuerungsregeln (Besteuerungsanteil/nachgelagerte Besteuerung).
In deiner Steuererklärung werden alle diese Renten zusammen betrachtet, um deine gesamte Steuerlast zu berechnen.