Wer bekommt das Geld, wenn du während der Ansparphase oder im Rentenbezug stirbst? Diese Frage hängt stark davon ab, in welcher Schicht sich dein Altersvorsorgevertrag befindet. In der Altersvorsorge unterscheidet man drei Schichten – jede mit eigenen Regeln zur Todesfall-Leistung.
Zur Basisvorsorge gehören:
die gesetzliche Rentenversicherung
die Rürup-Rente (Basisrente)
Da diese Formen der Altersvorsorge staatlich gefördert sind, gibt es strenge Regeln zur Vererbung:
Das eingezahlte Kapital kann nicht frei vererbt werden.
Eine Todesfall-Leistung ist nur möglich an:
Ehe- oder eingetragene Lebenspartner
kindergeldberechtigte Kinder (also in Ausbildung oder unter 25)
Bei anderen Personen verfällt das angesparte Kapital im Todesfall.
Zur Schicht 2 zählen:
die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
die Riester-Rente
Auch hier spielt die staatliche Förderung eine Rolle – und damit auch Einschränkungen im Todesfall:
Hinterbliebenenleistungen sind meist nur für enge Familienangehörige möglich.
Besonders bei Riester-Verträgen gibt es viele Sonderregeln (z. B. Rückzahlung von Zulagen an den Staat, wenn keine förderfähige Person als Bezugsberechtigte eingetragen ist)
Tipp: Prüfe regelmäßig, wer im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen ist – gerade bei bAV und Riester.
Hierzu zählen alle Verträge ohne direkte staatliche Förderung, z. B.:
private Rentenversicherungen
fondsgebundene ETF-Policen
sonstige Sparprodukte
Die gute Nachricht: Bei diesen Produkten kannst du frei entscheiden, wer das Geld im Todesfall erhalten soll – auch Personen außerhalb der Familie wie:
Geschwister
Patenkinder
enge Freunde
Das macht diese Schicht besonders flexibel bei der Nachlassplanung.
Viele fragen sich: „Was bedeutet eigentlich die Rentengarantiezeit – und bekomme ich danach keine Rente mehr?“
Die kurze Antwort: Doch – deine Rente wird lebenslang gezahlt.
Die Rentengarantiezeit betrifft nur den Todesfall. Sie legt fest, wie lange die Rente ab Rentenbeginn mindestens ausgezahlt wird – entweder an dich oder an deine Hinterbliebenen.
Beispiel:
Du startest mit 67 Jahren in die Rente.
Du vereinbarst eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren.
Stirbst du mit 75, erhalten deine Hinterbliebenen die Rente noch weitere 12 Jahre – also bis zum 87. Lebensjahr.
Wichtig: Die Garantiezeit beginnt mit dem Rentenbeginn, nicht mit dem Tod.
Manche Versicherer bieten zusätzlich zur Rentengarantiezeit die Restkapitalzahlung an. Dabei wird im Todesfall während der Rentenphase das nicht verbrauchte Kapital an deine Hinterbliebenen ausgezahlt.
Das klingt erstmal attraktiv – vor allem, wenn man sicherstellen will, dass „nichts verloren geht“. Aber es gibt einen Haken:
Der sogenannte Rentenfaktor ist bei solchen Verträgen meist etwas schlechter.
Das heißt: Du bekommst eine geringere monatliche Rente, weil der Versicherer das Todesfallrisiko einkalkuliert.
Es lohnt sich also genau hinzusehen, ob dir Flexibilität oder eine möglichst hohe Rente wichtiger ist.
🔎 In vielen Verträgen ist bereits eine Rentengarantiezeit vorgesehen – oft zwischen 10 und 20 Jahren. Bei manchen Verträgen kann sie auch viel länger gewählt werden (bis zu 30 Jahre).
✍️ Bezugsberechtigte Personen kannst du bei privaten Verträgen in der Regel jederzeit ändern.
📄 Bei bAV und Riester ist oft ein zusätzlicher Antrag oder eine spezielle Formulierung notwendig, damit die Todesfall-Leistung gezahlt werden kann.
Wenn du dir unsicher bist, wie dein Vertrag im Todesfall reagiert oder ob die aktuell eingetragenen Bezugsberechtigten zu deiner Lebenssituation passen: Sprich uns gerne an. Gemeinsam schauen wir, welche Optionen für dich und deine Familie sinnvoll sind.