Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und sich ein Streit anbahnt, ist der erste Impuls oft: schnell einen Anwalt anrufen.
Unser Rat als dein Makler: Frag uns zuerst.
Schreib uns am besten kurz – per E-Mail oder WhatsApp – und schildere, worum es geht. Wir helfen dir, die Situation richtig einzuschätzen und die nächsten Schritte zu planen.
Nicht jeder kleine Streit muss sofort der Versicherung gemeldet werden. Bevor du einen offiziellen „Schadenfall“ auslöst, sollten wir kurz prüfen, ob das sinnvoll ist.
Warum das wichtig ist: Jeder gemeldete Fall wird in deiner Schadenhistorie vermerkt. Zu viele Fälle in kurzer Zeit – auch wenn du im Recht bist – können dazu führen, dass dein Versicherer den Beitrag erhöht oder im schlimmsten Fall den Vertrag kündigt.
Manchmal ist der Ärger klein. Ein einzelner Brief von einem Anwalt, um eine Forderung abzuwehren oder eine Mahnung zu verschicken, kostet oft nicht viel (z. B. unter 250 €). Es kann also klüger sein, diesen Betrag selbst zu zahlen, um deine Schadenhistorie sauber zu halten.
Wir helfen dir bei dieser Einschätzung.
Wenn wir gemeinsam entscheiden, dass der Fall gemeldet werden sollte, ist der nächste Schritt oft ganz einfach. Fast jeder Rechtsschutzvertrag bietet eine kostenlose telefonische Rechtsberatung.
Hier bekommst du sofort eine erste juristische Einschätzung von einem Anwalt.
Der Vorteil: Oft reicht dieser Anruf schon, um das Problem zu lösen oder das weitere Vorgehen zu klären.
Wichtig: Dieser Anruf zählt in der Regel nicht als offizieller Schadenfall und belastet deine Historie nicht.
Wenn die Hotline nicht ausreicht und ein Anwalt tätig werden muss, hast du zwei Möglichkeiten:
Freie Anwaltswahl: Du kannst immer einen Anwalt deines Vertrauens beauftragen.
Partneranwalt der Versicherung: Die Versicherung kann dir einen Anwalt aus ihrem Netzwerk empfehlen. Diese sind meist auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert. Bei manchen Versicherern entfällt sogar die Selbstbeteiligung, wenn du einen Partneranwalt nutzt.
Egal, wie du dich entscheidest – der nächste Schritt ist immer derselbe.
Das ist der wichtigste Schritt im gesamten Prozess.
Bevor der Anwalt (egal ob eigener oder empfohlener) auch nur einen Brief schreibt, muss die Versicherung die Kostenübernahme bestätigen.
Das nennt sich Deckungszusage oder Kostenübernahme-Erklärung.
Diese Anfrage stellt in der Regel der Anwalt direkt bei der Versicherung – oder wir helfen dir dabei.
Die Versicherung prüft dabei:
Ist der Fall vom Vertrag gedeckt (z. B. Arbeitsrecht, Verkehrsrecht)?
Ist die Wartezeit (meist 3 Monate) abgelaufen?
Gibt es Erfolgsaussichten?
Wichtig: Beauftrage niemals einen Anwalt, bevor du diese schriftliche Zusage hast. Wenn die Versicherung ablehnt, bleibst du sonst auf den Kosten sitzen.
Sobald die Deckungszusage da ist, kann der Anwalt loslegen.
Die Kanzlei rechnet alle gedeckten Kosten (Gericht, Gutachter, gegnerischer Anwalt) direkt mit deiner Versicherung ab.
Was du selbst zahlst:
Selbstbeteiligung: Fast jeder Vertrag hat eine Selbstbeteiligung (z. B. 150 € oder 300 €). Diesen Betrag zahlst du direkt an deinen Anwalt.
Strafen: Bußgelder oder Vertragsstrafen übernimmt die Versicherung nie. Sie zahlt nur die Anwaltskosten, um dagegen vorzugehen.
Schadensersatz: Wenn du z. B. zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt wirst, übernimmt die Rechtsschutzversicherung diesen Betrag nicht – dafür wäre ggf. eine Haftpflichtversicherung zuständig.
Eigene Aufwendungen: Zeit, Verdienstausfall oder Reisekosten werden nicht ersetzt.
Wenn der Fall abgeschlossen ist – egal ob durch Urteil, Vergleich oder Einstellung – erhältst du in der Regel nur die Rechnung über deine Selbstbeteiligung.
Den Rest klärt die Kanzlei direkt mit deiner Versicherung.
Ein Problem oder Streit zeichnet sich ab.
Frag uns – am besten kurz per WhatsApp oder E-Mail.
Wir klären gemeinsam, ob sich die Meldung lohnt oder ob du besser selbst zahlst.
Option prüfen: Hotline nutzen oder direkt einen Anwalt wählen.
Wichtig: Deckungszusage der Versicherung abwarten.
Erst danach den Anwalt offiziell beauftragen.
Im Verfahren ggf. Selbstbeteiligung zahlen.