Viele denken: "Ich habe doch eine Rechtsschutzversicherung, das reicht." Falsch. Normale Privatrechtsschutzversicherungen schließen baurechtliche Streitigkeiten explizit aus. Und das hat gute Gründe:
Hohe Streitwerte: Es geht oft um Summen im sechsstelligen Bereich.
Komplexe Sachverhalte: Bauprozesse brauchen teure Gutachter und Spezialisten.
Viele Beteiligte: Architekten, Bauleiter, Handwerker, Lieferanten, Behörden – jeder kann zur Konfliktpartei werden.
Lange Verfahrensdauern: Bauprozesse ziehen sich häufig über Jahre hin.
Kurz: Für Versicherer ist das ein massives Risiko. Deshalb brauchst du für Bauvorhaben eine eigene, spezialisierte Lösung.
Die ÖRAG bietet als einziger Anbieter ein eigenständiges Produkt, das genau auf Bauherren zugeschnitten ist – mit klar umrissenem Leistungsrahmen, kalkulierbarer Prämie und echter Absicherung. Kein Modul im Bausteinsystem, sondern ein dedizierter Vertrag.
Kauf eines Neubaus vom Bauträger
Errichtung eines Neubaus in Eigenregie (mit Architekt oder Bauunternehmen)
Kauf einer Bestandsimmobilie mit umfangreicher Sanierung
Umbau, Anbau, Ausbau mit Eingriff in die Bausubstanz
Installation von PV-Anlagen oder Heizsystemen (wenn Bestandteil des Gesamtvorhabens)
Individuell geplante Einbauküchen, wenn im Kauf-/Baupreis enthalten
Anwalts- und Gerichtskosten
Kosten für gerichtlich bestellte oder notwendige Privatgutachter
Kosten der Gegenseite bei Niederlage
Mediationskosten
Kautionsdarlehen
Übersetzungskosten
Versicherungssumme: 100.000 Euro je Fall
Selbstbeteiligung: 250/400 oder 850/1000 Euro (je nach Tarifvariante)
Laufzeit: 5 Jahre + 3 Jahre Nachmeldefrist (Nachhaftung)
Keine Wartezeit
Rückwirkende Deckung: 12 Monate (wenn Schaden nicht bekannt war)
Abschluss vor Baubeginn bzw. vor Notartermin beim Bauträgerkauf
Max. Gesamtkosten (inkl. Grundstück): 3 Mio. Euro
Bauvorhaben in Deutschland
Private oder überwiegend private Nutzung (> 50 %)
Denkmalgeschützte Immobilien oder Sanierungen in Erhaltungsgebieten
Bauprojekte im Ausland
Gewerbliche Nutzung > 49 %
Finanzierungsstreitigkeiten
Insolvenz von Bauunternehmen oder Handwerkern
Kauf loser Möbel
Nachbarstreitigkeiten
Bauen in Eigenregie ohne Architekt/Fachunternehmen
Ein Bauherr bemerkt nach dem Einzug Schimmelbildung im Dachgeschoss. Ein Gutachten bestätigt Planungsfehler des Architekten. Die ÖRAG übernimmt die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten im Streit mit dem Architekten.
Ein Installateur liefert monatelang nicht. Bau kann nicht abgeschlossen werden. Der Bauherr macht Schadensersatz geltend – auf Anwaltskosten bleibt er dank ÖRAG nicht sitzen.
Ein Bauleiter übersieht einen Installationsfehler, der später zu einem Wasserschaden führt. Der Bauherr klagt – gedeckt.
Die individuell geplante Küche entspricht nicht dem Vertrag. Der Bauherr fordert Nachbesserung. Der Streit landet vor Gericht – mit voller Deckung.
Zwei Jahre nach Einzug zeigen sich Risse in den Wänden. Der Schaden ist während der Laufzeit entstanden, wird aber erst später bemerkt. Dank Nachhaftung: versichert.
Nein. Baurechtliche Streitigkeiten sind dort meist ausgeschlossen.
Ja. Spätestens vor dem ersten Spatenstich bzw. vor dem Notartermin bei Bauträgerkauf.
Nein.
Solange sie während der Laufzeit entstanden sind: durch Nachhaftung abgesichert.
5 Jahre aktive Deckung + 3 Jahre Nachmeldefrist.
Ja, wenn es privat genutzt wird.
Geht bis max. 6 Wohneinheiten. Private Nutzung muss überwiegen.
Kein Ausschluss, solange Fachunternehmen die Hauptarbeiten ausführen und ein Architekt/Bauleiter eingebunden ist.
Ja, aber bei Empfehlung durch die ÖRAG gibt es eine reduzierte Selbstbeteiligung.
Ja, wenn sie Teil des Gesamtbau- oder Sanierungsvorhabens sind.
Wenn du ein Bau- oder Sanierungsvorhaben planst, melde dich frühzeitig bei mir. Der Abschluss muss vor Beginn erfolgen. Ich kläre mit dir, ob das Produkt passt – und ob es überhaupt angenommen wird.
Der Bauherren-Rechtsschutz ist kein frei erhältliches Einzelprodukt. Normalerweise ist ein Abschluss nur in Kombination mit einer Finanzierung über die Sparkasse zu bekommen.
Über mich kannst du das Produkt trotzdem bekommen.
Ich nutze eine sinnvolle Kopplung mit einer kleinen Zusatzversicherung der Örag, z. B. einer Bauherrenhaftpflicht oder einer Bauhelfer-Unfallversicherung. So lässt sich der Vertrag ganz unkompliziert abschließen – ohne dass du unnötige oder teure Zusatzbausteine buchen musst.
Wenn du das Produkt brauchst: Meld dich rechtzeitig vor dem Bau- oder Kaufbeginn, damit wir alles sauber aufsetzen können.