Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstahl

Fahrräder gehören zum Hausrat — und sind damit über die Hausratversicherung geschützt. Was genau abgedeckt ist, hängt davon ab, welches Deckungskonzept du hast. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick darüber, was üblicherweise immer gilt, was in guten Tarifen zusätzlich enthalten ist, und was du im Schadensfall tun musst.

Was immer gilt: Einbruchdiebstahl

Jede Hausratversicherung deckt Einbruchdiebstahl ab. Das bedeutet: Wenn dein Fahrrad aus einem verschlossenen Raum entwendet wird — aus dem Keller, der Garage oder dem abgesperrten Fahrradkeller — ist das ein versicherter Schadensfall. Voraussetzung ist, dass der Dieb ein Hindernis überwunden hat, also zum Beispiel ein Schloss aufgebrochen oder eine Tür aufgehebelt hat.

Was in guten Tarifen zusätzlich enthalten ist: einfacher Diebstahl

Der deutlich häufigere Fall ist, dass ein Fahrrad draußen gestohlen wird — vom Bahnhof, vor dem Supermarkt, aus dem Hinterhof. Diesen sogenannten einfachen Diebstahl deckt die Hausratversicherung nur dann ab, wenn der Tarif eine entsprechende Fahrradklausel enthält.

In den Konzepten, die wir vermitteln, ist diese Klausel in der Regel automatisch enthalten — du musst sie nicht gesondert zukaufen. Pedelecs und E-Bikes ohne Versicherungspflicht sind dabei mitversichert. Wenn du dir nicht sicher bist, was in deinem Vertrag gilt, schau in deinen Versicherungsschein oder melde dich bei uns.

Die Entschädigungsgrenze für Fahrraddiebstahl ist im Vertrag festgelegt. In guten Konzepten liegt sie bei 10.000 Euro je Schadensfall oder höher — manche Tarife decken den Diebstahl sogar bis zur vollen Versicherungssumme ab. Das ist besonders relevant, wenn du teure Räder hast: Ein hochwertiges Elektrofahrrad kostet schnell 3.000 bis 5.000 Euro. Wer im Haushalt zwei solcher Räder hat, kommt rasch in Bereiche, in denen eine zu niedrig angesetzte Entschädigungsgrenze zum echten Problem wird.

Hinweis zu älteren Verträgen

In den Deckungskonzepten, die wir empfehlen und vermitteln, ist Fahrraddiebstahl in der Regel automatisch enthalten — und die Entschädigungsgrenze ist verhältnismäßig hoch angesetzt. Ältere Verträge hingegen haben häufig gar keinen Fahrradschutz eingeschlossen oder arbeiten mit Obergrenzen, die für moderne Elektrofahrräder nicht mehr ausreichen. Wenn dein Vertrag noch nicht über uns läuft, lohnt sich ein Blick — melde dich gerne, wir prüfen das für dich.

Was nicht mitversichert ist

Lose verbundene Teile — etwa ein Kindersitz, Gepäck oder ein Fahrradcomputer — sind nur mitversichert, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden. Wer ein Einzelteil abnimmt und nur dieses entwendet, liegt damit außerhalb des Fahrraddiebstahl-Schutzes.

Auch Kaskoschäden — also Sturzschäden, Elektronikschäden am Motor oder Akku, Vandalismus — sind über die Hausratversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Wann eine separate Fahrradversicherung dafür sinnvoll sein kann, erklären wir im Artikel Fahrradversicherung – wann ist sie sinnvoll?

Was du zur Absicherung beachten musst

Damit der Versicherungsschutz greift, musst du dein Fahrrad mit einem verkehrüblichen Schloss gesichert haben, wenn du es nicht gerade fährst. Halte außerdem folgende Unterlagen bereit oder fotografiere sie vorab:

  • Kaufbeleg des Fahrrads
  • Hersteller und Modellbezeichnung
  • Rahmennummer (meist am Tretlager eingestanzt)

Diese Angaben wirst du im Schadensfall brauchen. Wenn du sie nicht nachweisen kannst, kann die Entschädigung schwieriger werden.

Was du im Schadensfall tun musst

Wenn dein Fahrrad gestohlen wurde, geh wie folgt vor:

  1. Erstatte unverzüglich Anzeige bei der Polizei und lass dir den Nachweis geben.
  2. Melde den Diebstahl über uns als Versicherungsmakler — wir koordinieren die Schadensabwicklung mit der Versicherung.
  3. Bewahre den Polizeinachweis auf. Die Versicherung setzt voraus, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen nach der Anzeige wieder auftaucht.

Wenn du Fragen hast oder dir nicht sicher bist, was dein Vertrag im Einzelnen abdeckt, melde dich gerne bei uns.

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