Der Leistungsvergleich, den wir bei neuen Angeboten durchführen, ist sehr detailliert und umfasst zahlreiche Einzelkriterien. Dabei prüfen wir nicht nur die Grunddeckung, sondern auch viele optionale Leistungserweiterungen, die im Ernstfall einen großen Unterschied machen können. Dieses Nachschlagewerk soll dir helfen, die einzelnen Leistungspunkte besser zu verstehen. Es erklärt, worum es bei den jeweiligen Kriterien geht und worauf dabei zu achten ist.
Wichtig: Nicht jeder Punkt ist für jeden gleich relevant. Welche Kriterien für dich besonders wichtig sind, hängt stark von deiner individuellen Wohnsituation, deiner Risikoeinschätzung und deinen persönlichen Präferenzen ab.
Wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursachst (z. B. Kerze unbeaufsichtigt gelassen), wird die Leistung nicht gekürzt.
Auch wenn du grob fahrlässig gegen bestimmte Pflichten aus dem Vertrag verstößt (z. B. verspätete Schadenmeldung, unterlassene Sicherung eines Gebäudeteils, fehlerhafte Bedienung eines Heizungssystems), wird die Leistung nicht gekürzt. Wichtig: Hier geht es nicht um die grob fahrlässige Verursachung eines Schadens selbst, sondern um sogenannte Obliegenheitsverletzungen. Das sind vertraglich vereinbarte Verhaltenspflichten, die du vor oder nach einem Schaden einhalten musst. Bei der Schadensverursachung steht die Handlung im Mittelpunkt, die direkt zum Schaden führt – bei der Obliegenheitsverletzung geht es eher um Versäumnisse im Umgang mit dem Versicherungsvertrag.
Wenn du eine Gefahrerhöhung (z. B. Baustelle) nicht meldest, obwohl du es müsstest, bleibt der Schutz dennoch bestehen.
Der Versicherer verzichtet darauf, die Leistung zu kürzen, wenn sich herausstellt, dass das Haus hätte höher versichert werden müssen.
Vorübergehender Schutz auf dem Niveau des neuen Vertrags, solange noch der alte Vertrag besteht.
Hier geht es um Schadenereignisse, die im Zusammenhang mit einer polizeilich gemeldeten Straftat stehen – etwa Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus.
Dabei geht es um die Entfernung von Graffiti, die z. B. durch Vandalismus auf Fassaden oder Mauern entstehen.
Du bekommst den Neuwert ersetzt, selbst wenn du nicht neu baust oder das Haus an anderer Stelle wieder errichtest. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du aus Altersgründen gar kein neues Haus mehr bauen willst, sondern lieber in eine kleinere Eigentumswohnung umziehst.
Mietausfall infolge eines versicherten Schadens wird ersetzt.
Kosten für die Unterbringung (z. B. Hotel), wenn das Haus durch einen Schaden unbewohnbar ist.
Kosten für die Beseitigung von Trümmern, Schutzmaßnahmen und Abbrucharbeiten nach einem Schaden.
Dinge wie Zäune, Mülltonnenhäuser oder Gartenhäuschen auf dem Grundstück zählen zum sogenannten Grundstückszubehör und können im Versicherungsschutz eingeschlossen sein.
Gemeint ist der Diebstahl von fest installierten Wärmepumpen, die sich außerhalb des Gebäudes befinden – also z. B. im Garten oder auf dem Grundstück.
Neue Leistungen, die der Versicherer später einführt, gelten automatisch auch für deinen Vertrag.
Wenn ein Mitbewerber bessere Leistungen bietet, wird dieser Leistungsumfang ebenfalls gewährt – unter bestimmten Bedingungen.
Bei Arbeitslosigkeit kann der Beitrag für eine gewisse Zeit entfallen, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht.
Die Rohbauversicherung ist nur für Bauherren relevant, also für alle, die ein Haus neu bauen. Sie deckt die Bauphase ab, in der das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist. Gemeint ist damit der Zeitraum, in dem nur der Rohbau steht, also das Haus ohne Innenausbau, Fenster oder Dach. In dieser Zeit bestehen besondere Risiken, etwa durch Sturm, Feuer oder Vandalismus, die über die Rohbauversicherung abgesichert werden können.
Bezieht sich auf die Leistungen, die während der Bauzeit gelten (z. B. Feuer).
Wie lange der Schutz in der Bauphase ohne Zusatzbeitrag besteht.
Erweiterter Schutz bei Rauchschäden, Implosionen und Schäden durch Überschallereignisse.
Oberflächenschäden durch Hitze (z. B. Funkenflug), ohne dass es brennt.
Schäden durch elektrische Überspannung, die durch einen Blitzschlag ausgelöst werden – beispielsweise an elektrischen Leitungen oder Haustechnik.
Der Schaden wird auch ersetzt, wenn der Sturm nicht die sonst übliche Windstärke erreicht hat. Normalerweise greifen Wohngebäudeversicherungen erst ab Windstärke 8 auf der Beaufortskala (rund 62 km/h). Bei dieser Erweiterung besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn der Sturm schwächer war – also zum Beispiel bereits bei Windstärke 7 oder darunter. Das kann gerade bei lokal begrenzten Unwettern wichtig sein, bei denen die Windgeschwindigkeit unterhalb der sonst geltenden Grenze liegt.
Hiermit sind die Kosten gemeint, die für das fachgerechte Entfernen und Entsorgen von Bäumen anfallen, die durch Sturm oder Hagel zu Boden gegangen sind.
Wenn durch eine Verstopfung ein versicherter Schaden entsteht, werden die Kosten ersetzt.
Erstattung der Kosten für verlorenes Wasser nach einem Rohrbruch.
Schäden durch Frost an Wasserhähnen oder Ventilen. Armaturen sind dabei alle sichtbaren und zugänglichen Bauteile der Wasserinstallation, die der Bedienung oder Regelung dienen. Dazu zählen zum Beispiel Wasserhähne, Duscharmaturen, Mischbatterien oder Ventile an Heizkörpern. Armaturen sind dabei alle sichtbaren und zugänglichen Bauteile der Wasserinstallation, die der Bedienung oder Regelung dienen. Dazu zählen zum Beispiel Wasserhähne, Duscharmaturen, Mischbatterien oder Ventile an Heizkörpern.
Bruchschäden an Armaturen auch ohne Frostereignis sind abgedeckt.
Schäden durch austretendes Wasser, das nicht zwingend aus einem Rohr stammen muss.
Wasser dringt über undichte Fugen ins Mauerwerk ein – auch solche Schäden sind hiermit abgesichert.
Rohrleitungen, die Abwasser vom Haus zum Kanal führen und sich auf dem eigenen Grundstück befinden, sind mitversichert.
Abwasserrohre, die außerhalb des eigenen Grundstücks verlaufen (z. B. auf dem Weg zum Kanal), sind mitversichert.
Wasserleitungen zum Haus, die auf dem Grundstück verlaufen, sind abgedeckt.
Auch Zuleitungen außerhalb des Grundstücks (z. B. bis zum Wasseranschluss) sind versichert.
Zum Beispiel Leitungen für Nebengebäude oder Außenzapfstellen – auch diese können mitversichert sein.
Versicherungsschutz für Gasleitungen innerhalb des Grundstücks.
Schäden durch eindringende Wurzeln oder verschobene Rohrverbindungen.
Höhe des Betrags, den du im Schadensfall selbst tragen musst.
Versicherungsschutz auch dann, wenn keine technische Rückstauklappe vorhanden ist.
Es müssen gewisse Schutzvorkehrungen getroffen sein (z. B. Rückstauklappe im Keller), sonst kann es Leistungseinschränkungen geben.
Auch wenn nur einzelne Bereiche betroffen sind, kann Versicherungsschutz bestehen. Das ist nicht selbstverständlich, denn eine Überflutung ist in vielen Verträgen klar definiert – oft muss dabei das Grundstück insgesamt unter Wasser stehen. Ohne diese Definition wären Teilüberflutungen wie auf Balkon, Terrasse oder in einem Kellerschacht normalerweise nicht abgesichert.
Versichert sind Schäden durch Grundwasser, das durch Naturereignisse wie starke Regenfälle oder das Ausufern eines Flusses an die Oberfläche gedrückt wird. Normalerweise sind Grundwasserschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da Grundwasser als "von unten kommend" gilt. Durch diese Erweiterung sind jedoch auch solche besonderen Situationen abgesichert, in denen das Grundwasser durch äußere Einwirkungen quasi wie Oberflächenwasser auftritt und Schäden verursacht, etwa durch das Eindringen in Keller oder Souterrains.
Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht (z. B. bei Elementargefahren).
Versichert sind alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das bedeutet: Es gibt keine abschließende Liste von versicherten Schadensursachen, sondern alles ist grundsätzlich mitversichert, solange es nicht in den Ausschlüssen des Vertrags genannt ist. Sie bietet einen sehr umfassenden Schutz, der auch seltene oder ungewöhnliche Schadenereignisse abdecken kann, etwa wenn ein Tier das Dach beschädigt oder durch einen technischen Defekt am Haus etwas Unvorhergesehenes passiert.
Beteiligung an den Kosten bei einem Schaden auch hier möglich, je nach Vertragsgestaltung. Diese Selbstbeteiligung gilt in der Regel spezifisch für den Bereich der unbenannten Gefahren und ist unabhängig von einer eventuell anderweitig vereinbarten generellen Selbstbeteiligung im Vertrag.
Dieses Nachschlagewerk soll dir eine erste Orientierung geben und typische Fragen beantworten, die beim Lesen eines Leistungsvergleichs auftauchen. Es ersetzt aber keine individuelle Bewertung oder Empfehlung, die wir dir im Beratungsgespräch geben können. Wenn du dir unsicher bist, welche Kriterien für dich entscheidend sind oder was genau hinter einem Begriff steckt, melde dich gern – dann klären wir das gemeinsam.