Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung

Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung

Stell dir vor, dein Haus brennt bis auf die Grundmauern nieder. In so einer Situation möchtest du dich nicht auch noch damit beschäftigen müssen, ob die Versicherungssumme in deinem Vertrag ausreicht, um das Gebäude in gleicher Art und Güte wiederaufzubauen.

Genau hier setzt der Unterversicherungsverzicht an. Er ist einer der wichtigsten Bausteine in der Wohngebäudeversicherung, damit du im Ernstfall nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst.

Was bedeutet Unterversicherung überhaupt?

In vielen „klassischen“ Wohngebäudeverträgen prüft der Versicherer im Schadenfall zunächst, ob der Wert deines Hauses (der tatsächliche Neubauwert) zur Versicherungssumme im Vertrag passt.

Ein vereinfachtes Beispiel:

  • Tatsächlicher Neubauwert deines Hauses: 500.000 €

  • Versicherungssumme im Vertrag: 400.000 €

Du bist dann zu 20 % unterversichert. Folge: Jeder Schaden – auch ein kleiner Leitungswasserschaden – würde nur zu 80 % ersetzt werden.

Genau diese Kürzung soll der Unterversicherungsverzicht verhindern.

Was ist der Unterversicherungsverzicht?

Beim Unterversicherungsverzicht erklärt der Versicherer vertraglich, dass er im Schadenfall nicht prüft, ob eine Unterversicherung vorliegt. Er verzichtet also auf die sogenannte „Unterversicherungsprüfung“.

Das bedeutet für dich:

  • Die Entschädigung erfolgt bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze (bzw. nach den Bedingungen)

  • Es gibt keine Kürzung wegen einer möglichen Unterversicherung, wenn die vereinbarten Grundlagen (z. B. Wohnfläche, Ausstattung) korrekt sind

Damit dieser Verzicht gilt, muss die Versicherungssumme vorher nach einer bestimmten Methode korrekt ermittelt worden sein.

Gleitende Neuwertversicherung: Wiederaufbau in gleicher Art und Güte

Die entscheidende Frage ist oft:
Wird mein Haus wirklich in gleicher Art und Güte wieder aufgebaut, auch wenn die ursprüngliche Berechnung (z. B. nach Wert 1914/1940 oder nach Wohnfläche) viel niedriger ist als die heutigen Baupreise?

In modernen Wohngebäudeversicherungen lautet die Antwort in der Regel: Ja, wenn es sich um eine gleitende Neuwertversicherung handelt und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was heißt das in der Praxis?

  • Die Versicherungssumme ist kein fester Euro-Betrag, sondern eine Rechengröße.

  • Über einen Index (Baupreisindex) wird jährlich angepasst, wie teuer es aktuell wäre, das Haus in gleicher Art und Güte wieder aufzubauen.

  • Ziel ist, dass der Versicherer die Kosten des Wiederaufbaus zum Schadenzeitpunkt übernimmt, nicht nur den Wert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Wichtige Punkte dabei:

  • Gleiche Art und Güte: Es besteht Versicherungsschutz für ein Haus mit vergleichbarer Größe und Ausstattung wie vor dem Schaden.

  • Marktpreis-Anpassung: Steigen Baupreise und Löhne, wird der Versicherungsschutz über den Index mitgezogen. Steigende Baukosten seit Vertragsbeginn sind damit grundsätzlich berücksichtigt.

  • Entschädigungsgrenzen: Viele Tarife leisten faktisch „nach oben offen“, manche haben sehr hohe, aber definierte Entschädigungsgrenzen im Bedingungswerk. Entscheidend ist, was konkret in deinen Bedingungen steht.

Die im Vertrag genannte „Summe“ dient dann in erster Linie als Grundlage für die Beitragsermittlung, nicht als starre Auszahlungsgrenze – vorausgesetzt, die Wertermittlung zu Beginn war korrekt und der Unterversicherungsverzicht wurde vereinbart.

Die zwei typischen Wege zum Unterversicherungsverzicht

Damit der Versicherer auf die Unterversicherungsprüfung verzichtet, muss die Versicherungssumme nach einem vereinbarten Modell korrekt ermittelt worden sein. In der Praxis gibt es vor allem zwei Varianten.

1. Das Wohnflächenmodell

Hier wird die Versicherungssumme nicht über alte Währungswerte berechnet, sondern über:

  • die Wohnfläche (Quadratmeter)

  • die Bau- und Ausstattungsmerkmale (z. B. mit/ohne Keller, ausgebautes Dachgeschoss, Standard oder gehoben, besondere Materialien)

Vorteile:

  • Für dich als Eigentümer ist es relativ einfach und transparent.

  • Solange Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale richtig angegeben werden, gewährt der Versicherer in der Regel automatisch den Unterversicherungsverzicht.

Wichtig ist hier, dass die Wohnfläche korrekt ermittelt wird (z. B. nach Wohnflächenverordnung) und spätere Veränderungen (Ausbau Dachgeschoss, Anbau, Wintergarten etc.) nachgemeldet werden.

2. Wertermittlung nach Wert 1914 oder 1940

Dies ist die klassische Methode, die ursprünglich mit dem sogenannten „Wert 1914“ (teilweise auch 1940) arbeitet. Dabei wird rechnerisch ermittelt, was dein Haus in einer früheren Bezugszeit (1914/1940) gekostet hätte. Dieser fiktive Wert wird über einen Baupreisindex auf heutige Verhältnisse hochgerechnet.

Typischer Ablauf:

  • Du oder dein Berater füllt einen Wertermittlungsbogen aus.

  • Auf Basis von Bauart, Größe, Ausstattung, Baujahr und Besonderheiten wird der Wert 1914/1940 ermittelt.

  • Der Versicherer nutzt diesen Wert für Beitrag und Leistung.

Wichtig für dich:

  • Wenn du den offiziellen Wertermittlungsbogen korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllt hast, liegt das Rechenrisiko grundsätzlich beim Versicherer.

  • Stellt sich später heraus, dass die Summe aufgrund der Berechnungsmethode zu niedrig war, darf der Versicherer in der Regel nicht mit Unterversicherung argumentieren, solange deine Angaben richtig waren und der Unterversicherungsverzicht vereinbart ist.

Wann der Unterversicherungsverzicht trotzdem nicht hilft

Der Unterversicherungsverzicht ist kein Freibrief für falsche oder veraltete Angaben. Er schützt dich nur, wenn die Basisdaten des Vertrages stimmen und du deine Informationspflichten erfüllst.

Kritische Punkte können sein:

  • Nicht gemeldete Anbauten oder Erweiterungen
    Beispiel: Du baust einen Wintergarten an oder erweiterst das Dachgeschoss, meldest dies aber nicht der Versicherung. Die tatsächliche Wohnfläche und der Wert des Hauses steigen – im Vertrag bleibt alles beim Alten.

  • Falsche Wohnfläche
    Wenn im Antrag 120 m² angegeben sind, das Haus tatsächlich aber 150 m² Wohnfläche hat, ist die Grundlage für den Unterversicherungsverzicht falsch. Das kann im Schadenfall zu Diskussionen führen.

  • Wertsteigernde Sanierungen
    Größere Modernisierungen (z. B. komplette Badsanierung, hochwertiger Ausbau, Anhebung des energetischen Standards) können den Wert des Gebäudes erheblich erhöhen. Auch das solltest du der Versicherung mitteilen.

  • Bewusste Falschangaben
    Wer beim Antrag bewusst „schönrechnet“, riskiert im Ernstfall Leistungskürzungen oder sogar den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.

Was solltest du konkret tun?

Damit dein Unterversicherungsverzicht auch wirklich „trägt“, helfen dir folgende Schritte:

  • Prüfe, ob in deinem Vertrag explizit ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist (oft in den Besonderen Bedingungen).

  • Schau nach, ob dein Vertrag nach dem Wohnflächenmodell oder nach Wert 1914/1940 kalkuliert ist.

  • Überlege, ob sich seit Vertragsabschluss etwas Wesentliches geändert hat:

    • Anbauten, Wintergarten, Dachausbau, Aufstockung

    • größere Sanierungen mit deutlicher Wertsteigerung

    • Änderung der Nutzung (z. B. Einliegerwohnung, Büro im Haus)

Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Wohngebäudeversicherung alle zwei bis drei Jahre kurz zu überprüfen und bei größeren baulichen Veränderungen zeitnah eine Anpassung prüfen zu lassen.

Wenn du unsicher bist

Hast du Fragen zu deiner aktuellen Versicherungssumme oder zum Unterversicherungsverzicht in deinem Vertrag? Wichtig ist, dass die Angaben zu Wohnfläche, Ausstattung und Veränderungen am Haus möglichst aktuell und korrekt sind.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Vertrag nach dem Wohnflächenmodell oder über Wert 1914/1940 berechnet wurde oder ob der Unterversicherungsverzicht sauber dokumentiert ist, können wir das gemeinsam durchgehen.

Melde dich einfach, wenn du möchtest, dass wir deine Unterlagen prüfen oder einen kurzen Termin für einen „Gebäudeversicherungs-Check“ vereinbaren. Oft lässt sich in wenigen Minuten klären, wie gut du im Ernstfall abgesichert bist.

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