Viele Mandanten stolpern über Begriffe wie „Versicherungssumme“ oder „Wohnfläche“ und fragen sich, ob im Schadenfall wirklich genug Geld da ist, um das Haus wieder aufzubauen. Wichtig ist hier der Grundgedanke moderner Wohngebäudeversicherungen:
Ziel ist immer, den Wiederaufbau in gleicher Art und Güte zu ermöglichen – also dein Haus so herzustellen, wie es vor dem Schaden war, zu den dann aktuellen Baupreisen.
Die in den Unterlagen genannten Größen (Versicherungssumme, Wert 1914 oder Wohnfläche) sind in erster Linie Berechnungsgrundlagen für den Beitrag. Entscheidend ist, dass diese Angaben korrekt sind. Nur dann gilt der Unterversicherungsverzicht des Versicherers vollständig.
In diesem Artikel geht es speziell um Tarife, bei denen der Beitrag über die Wohnfläche berechnet wird.
Bei vielen Gebäudepolicen wird der Beitrag über eine Versicherungssumme ermittelt (zum Beispiel über den Wert 1914). Dazu gibt es einen eigenen Wiki-Artikel.
Beim Wohnflächentarif ist es anders:
Es wird keine klassische Versicherungssumme festgelegt.
Die Prämie richtet sich hauptsächlich nach der angegebenen Wohnfläche und einigen Ausstattungsmerkmalen.
Der Versicherer stellt – unter bestimmten Voraussetzungen – sicher, dass dein Haus in gleicher Art und Güte wiederhergestellt wird.
Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die Wohnfläche nach der Definition des Versicherers richtig angegeben wurde. Nur dann kann der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichten.
Kurz gesagt:
Beim Wohnflächentarif ist die Wohnfläche das, was bei anderen Tarifen die Versicherungssumme ist. Entsprechend sorgfältig muss sie ermittelt werden.
Viele Eigentümer kennen die Wohnfläche aus:
Kaufverträgen und Exposés
Mietverträgen
Wohnflächenberechnungen nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Diese Berechnungen folgen baurechtlichen Vorgaben. Versicherer sind daran nicht gebunden und verwenden häufig eigene Definitionen. Typische Unterschiede:
Dachschrägen
Nach WoFlV werden Flächen unter Dachschrägen teilweise nur anteilig oder gar nicht angerechnet. Einige Versicherer berücksichtigen dagegen die vollständige Grundfläche des Zimmers.
Balkone und Terrassen
In der WoFlV werden sie häufig nur zu einem gewissen Prozentsatz eingerechnet. Versicherer lassen sie teils ganz außen vor oder handhaben sie anders.
Kellerräume und Nebenräume
Ein Hobbyraum kann zur Wohnfläche gehören, Heizungsraum oder Waschküche meist nicht. Kaufverträge unterscheiden hier oft nicht so genau wie Versicherer.
Dadurch kann die „gewohnte“ Wohnfläche aus dem Kaufvertrag deutlich von der versicherungsrelevanten Wohnfläche abweichen – nach oben oder nach unten. Für den Unterversicherungsverzicht ist aber nur die Definition des Versicherers maßgeblich.
Damit der Wohnflächentarif richtig eingestellt ist, hilft ein systematisches Vorgehen:
Sinnvoll sind:
Grundrisse und Baupläne
vorhandene Wohnflächenberechnungen
Kaufvertrag / Exposé
bisherige Versicherungspolice
Diese Zahlen dienen als Ausgangspunkt, müssen aber an die Regeln des Versicherers angepasst werden.
Wesentliche Fragen:
Welche Räume zählen als Wohnfläche?
Wie wird mit Dachschrägen umgegangen?
Wie sind Kellerräume, Hobbyräume, Wintergärten einzuordnen?
Was gilt für Balkone, Terrassen, Loggien?
Die Antworten dazu stehen im Bedingungswerk des jeweiligen Tarifs.
Auf Basis dieser Definition:
Alle Räume markieren, die mitgerechnet werden (z. B. Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad, Arbeitszimmer, bestimmte Hobbyräume).
Räume markieren, die nicht zur Wohnfläche gehören (z. B. Treppenhaus, Heizungsraum, Waschküche, Garage, je nach Tarif auch Balkon).
Schon an dieser Stelle zeigt sich oft, dass die versicherungsrelevante Wohnfläche nicht mit der aus dem Kaufvertrag identisch ist.
Für jeden relevanten Raum:
Länge × Breite = Grundfläche
Nischen, Erker oder offene Galerien entsprechend der Versicherer-Definition einbeziehen
Bei Dachschrägen prüfen, ob die volle Grundfläche oder nur ein Teil zählt
Die Summe aller so ermittelten Flächen ist die Wohnfläche für den Wohnflächentarif.
Änderungen am Gebäude können die Wohnfläche nach Versicherer-Logik deutlich verändern, zum Beispiel:
Ausbau des Dachgeschosses
Umbau eines Kellers zum Hobby- oder Wohnraum
Anbau eines Wintergartens oder zusätzlichen Zimmers
In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob die im Vertrag hinterlegte Wohnfläche noch stimmt und gegebenenfalls eine Anpassung erfolgen.
In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Stolperfallen:
Übernahme der Quadratmeter aus dem Kaufvertrag, ohne die Versicherer-Definition zu prüfen
Dachgeschoss nur mit „Stehhöhe“ gerechnet, obwohl der Versicherer die gesamte Grundfläche verlangt
Balkone oder Terrassen mitgerechnet, obwohl sie laut Tarif gar nicht zur Wohnfläche gehören
alle Kellerräume pauschal ein- oder ausgeschlossen, obwohl zwischen Hobbyraum und Technik-/Waschräumen unterschieden wird
Umbauten (Dachausbau, Wintergarten, Kellerhobbyraum) wurden nicht nachgemeldet
Je größer die Abweichung zwischen angegebener und tatsächlicher Wohnfläche nach Versicherer-Definition ist, desto eher kann im Schadenfall der Unterversicherungsverzicht in Frage gestellt werden.
Um zu verdeutlichen, wie konkret die Vorgaben aussehen, hier die wichtigsten Punkte am Beispiel des Wohnflächentarifs der Barmenia:
Gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser mit einer Wohnfläche von etwa 60 bis 300 qm.
Der Beitrag wird nach der Wohnfläche und bestimmten Ausstattungsmerkmalen berechnet.
Versichert ist der Wiederaufbau in gleicher Art und Güte, solange die Wohnfläche korrekt angegeben wurde.
Bei der Barmenia werden im Wohnflächentarif unter anderem folgende Räume zur Wohnfläche gezählt:
Küche
Wohnzimmer
Bad
Gästezimmer
Arbeitszimmer
Kinderzimmer
Ankleidezimmer
Hobbyraum
Wichtig: Es wird die Grundfläche dieser Räume angesetzt, Dachschrägen werden nicht abgezogen. Die Wohnfläche nach Barmenia-Definition fällt damit häufig größer aus als eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV.
Die folgenden Räume zählen im Barmenia-Wohnflächentarif in der Regel nicht zur Wohnfläche:
Abstellraum (auch wenn ausgebaut)
Treppenhaus
Balkon
Garage
Waschküche
Heizungsraum
Gerade am Übergang zwischen „Hobbyraum“ und „Abstellraum“ gibt es immer wieder Unsicherheiten. Hier lohnt sich eine genaue Einordnung, damit die Quadratmeterzahl im Antrag wirklich zur Definition der Barmenia passt.
Im Wohnflächentarif der Barmenia ist der Unterversicherungsverzicht daran gekoppelt, dass die Wohnfläche nach diesen Regeln korrekt ermittelt wurde.
Stimmen die Angaben, kannst du dich darauf verlassen, dass der Wiederaufbau deines Hauses in gleicher Art und Güte abgesichert ist. Weicht die tatsächliche Wohnfläche deutlich nach oben ab (beispielsweise weil Dachschrägen oder Hobbyräume nicht berücksichtigt wurden), kann das den Unterversicherungsverzicht gefährden.
Eine genauere Betrachtung der Wohnfläche lohnt sich insbesondere, wenn
du in einem Wohnflächentarif versichert bist und die Quadratmeter aus älteren Unterlagen übernommen wurden
du das Dachgeschoss oder den Keller ausgebaut hast
ein Wintergarten oder ein Anbau hinzugekommen ist
du unsicher bist, ob bestimmte Räume (z. B. Hobbyraum, Homeoffice, Studio) als Wohnfläche gelten
Wenn du möchtest, können wir deine Unterlagen und Grundrisse gemeinsam durchgehen und die Wohnfläche nach den Regeln deines Versicherers – etwa nach dem Wohnflächentarif der Barmenia – sauber ermitteln. So stellst du sicher, dass der Unterversicherungsverzicht greift und dein Haus im Ernstfall wirklich in gleicher Art und Güte wiederaufgebaut werden kann.