Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel

Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel

Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel: Was du wissen musst

Ein Hauskauf bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich – auch in Bezug auf die Wohngebäudeversicherung. Nach dem Eigentümerwechsel wird die bestehende Police automatisch auf dich als neuen Eigentümer übertragen. Hier erfährst du, was dann zu tun ist, wie du prüfen kannst, ob der Vertrag sinnvoll ist und wie ein Wechsel abläuft.

Automatische Übernahme beim Kauf

InfoMit dem Eintrag im Grundbuch geht die Wohngebäudeversicherung automatisch vom Verkäufer auf dich über.
Der Schutz läuft ohne Unterbrechung weiter, sodass das Gebäude auch in der Übergangsphase abgesichert ist. Für dich bedeutet das: Ab Grundbucheintrag bist du Versicherungsnehmer und übernimmst die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.

Warum eine Prüfung sinnvoll ist

In der Praxis sind viele übernommene Altverträge veraltet oder unpassend. Häufig fehlen wichtige Leistungen wie erweiterter Elementarschutz, Photovoltaik-Deckung oder eine zeitgemäße Berechnung der Versicherungssumme. Auch der Preis-Leistungs-Vergleich fällt oft zu Ungunsten älterer Policen aus. Deshalb sollte der bestehende Vertrag möglichst zeitnah geprüft werden.

Kündigungsrecht nach Eigentümerwechsel

Als Käufer hast du ein Sonderkündigungsrecht nach § 96 VVG. Ab dem Tag des Grundbucheintrags hast du einen Monat Zeit, die Versicherung zu kündigen. Die Kündigung kann
sofort wirksam werden oder
zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen.


Warning

Die sofortige Kündigung ist nur dann sinnvoll, wenn der neue Vertrag direkt im Anschluss nahtlos beginnt. Wir sollten also unbedingt vor der Kündigung abgesprochen haben, ob und wie der neue Schutz startet.

In allen anderen Fällen empfiehlt es sich, die Kündigung zum Ablauf auszusprechen, um lückenlosen Schutz zu gewährleisten. Falls du erst später von der bestehenden Police erfährst, beginnt die Frist erst mit dem Tag, an dem du Kenntnis erlangst.

Vorgehen bei der Kündigung

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Gib dabei mindestens folgende Angaben an: Name und Anschrift des Eigentümers, Adresse des Gebäudes, Versicherungsnummer. Lege nach Möglichkeit eine Kopie des Grundbuchauszugs bei, um die Frist einzuhalten und die Berechtigung nachzuweisen. Lass dir die Kündigung vom Versicherer schriftlich bestätigen.

Rechte des Verkäufers

Der Verkäufer kann die Police nur kündigen, wenn du als neuer Eigentümer zustimmst oder bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen hast. Ohne diese Voraussetzungen bleibt der bestehende Vertrag bis zur Übernahme bestehen.

Anzeige des Eigentümerwechsels

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind verpflichtet, den Eigentümerwechsel unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Diese sogenannte Veräußerungsanzeige kann formlos erfolgen und sollte Versicherungsnummer, Gebäudeanschrift und die Namen beider Eigentümer enthalten. Erfolgt diese Mitteilung nicht rechtzeitig und kommt es zu einem Schaden, kann der Versicherer unter Umständen die Leistung kürzen oder verweigern, wenn ihm dadurch ein Nachteil entstanden ist.

Empfehlung für die Praxis

Nach dem Kauf sollte die bestehende Wohngebäudeversicherung sofort auf Leistungsumfang, Versicherungssumme und Beitrag geprüft werden. Stellt sich heraus, dass der Vertrag nicht mehr zeitgemäß ist, kann er innerhalb der Monatsfrist gewechselt werden. Wichtig ist, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt, um Versicherungslücken zu vermeiden.

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