Kündigungsfristen von Versicherungen

Kündigungsfristen von Versicherungen

Die regulären Kündigungsfristen von Versicherungen

Sachversicherungen

Zum Beispiel: Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutzversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen und auch für Unfallversicherungen.

3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

Beispiel: Vertrag endet am 1.1. eines Jahres (wenn nicht gekündigt wird, verlängern sich die meisten Verträge automatisch um ein Jahr). Kündigung muss bis Ende September beim Versicherer eingegangen sein.

Lebensversicherungen

Zum Beispiel:

Risikolebensversicherung, Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung

Frist in der Regel 1 Monat

Beispiel: Kündigung im März erfolgt zu Ende April.

Wenn es sich um Verträge mit Guthaben handelt, wird meist in den Wochen nach der Kündigung das Guthaben ausgezahlt. (Beispiel: Kündigung erfolgt zu Ende April, Auszahlung meist Anfang Mai). Bei Riester-Verträgen kann es länger dauern, weil die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile berechnet werden müssen.

Krankenversicherungen

Zum Beispiel:

Private Krankenvollversicherung, Zahnzusatzversicherung, Brillenversicherung, Krankenhauszusatzversicherung

Oft Mindestvertragsdauer von 2 Jahren. In dieser Zeit ist keine Kündigung möglich.

Danach Frist meist 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

Wichtig: Versicherungsjahr ist nicht immer Kalenderjahr!


Weitere Informationen:
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