Wohneigentum im Todesfall eines Partners

Wohneigentum im Todesfall eines Partners

Wohneigentum im Todesfall eines Partners: Steuerliche Aspekte für verheiratete und unverheiratete Paare

Wenn es um das Erben von Wohneigentum geht, gibt es deutliche Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Hier erfährst du die wichtigsten steuerlichen Aspekte für beide Konstellationen:

Verheiratete Paare

Steuerbefreiung für das Familienheim

Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gilt:

  • Das Erben des gemeinsam bewohnten Hauses oder der gemeinsamen Wohnung ist in der Regel steuerfrei möglich.
  • Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe oder dem Wert der Immobilie.

Wichtige Voraussetzung:

Der überlebende Partner muss die Immobilie für mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall selbst bewohnen.

Freibeträge und Steuersätze

Verheiratete Paare profitieren von großzügigen Freibeträgen:

  • Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro.
  • Die Steuersätze liegen je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7% und 30%.

Unverheiratete Paare

Für Paare ohne Trauschein gelten deutlich ungünstigere Regelungen:

Kein gesetzliches Erbrecht

Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament erben die Verwandten des Verstorbenen, nicht der Lebenspartner.

Hohe Erbschaftsteuer

  • Der Freibetrag beträgt lediglich 20.000 Euro.
  • Unverheiratete fallen in die Steuerklasse III mit Steuersätzen zwischen 30% und 50%.

Beispiel:

Bei einem Erbe von 500.000 Euro müsste ein unverheirateter Partner 144.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen.

Vorsorgemaßnahmen für unverheiratete Paare

Um den Partner abzusichern, können unverheiratete Paare folgende Schritte unternehmen:

  1. Testament oder Erbvertrag: Jeder Partner sollte den anderen in einem Einzeltestament als Erben einsetzen.
  1. Wohnrecht einräumen: Ein lebenslanges Wohnrecht kann im Grundbuch eingetragen werden.
  1. Risikolebensversicherung: Diese kann helfen, die Erbschaftsteuer zu bezahlen.
  1. Schenkungen zu Lebzeiten: Um den Freibetrag von 20.000 Euro alle zehn Jahre zu nutzen.
  1. Nießbrauchrecht: Dies kann den zu versteuernden Wert der Immobilie reduzieren.

Fazit

Während verheiratete Paare von großzügigen Steuervergünstigungen profitieren, stehen unverheiratete Partner vor erheblichen steuerlichen Herausforderungen beim Erben von Wohneigentum. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist für unverheiratete Paare besonders wichtig, um den Partner bestmöglich abzusichern und die Steuerlast zu minimieren.

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