Kündigung von Darlehen nach 10 Jahren Laufzeit
Kündigung eines Immobilienkredits nach zehn Jahren Laufzeit
Wenn du eine Immobilie finanziert hast, bist du in der Regel für einen längeren Zeitraum an deinen Kreditvertrag gebunden. Doch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt dir unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, nach zehn Jahren zu kündigen – auch wenn eigentlich eine längere Zinsbindung vereinbart wurde.
Hier erfährst du, wann und wie du kündigen kannst, worauf du achten solltest und was du bei der Umsetzung beachten musst.
Rechtsgrundlage: § 489 BGB
Die gesetzliche Kündigungsmöglichkeit ergibt sich aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB:

"Der Darlehensnehmer kann ein Darlehen mit festem Sollzinssatz nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen."
- Du kannst zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens kündigen,
- unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung eigentlich läuft,
- unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist.
Was bedeutet „vollständiger Empfang“?
Achtung: Maßgeblich für die Frist ist nicht das Datum der Vertragsunterzeichnung, sondern der Zeitpunkt, zu dem das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde (in der Regel die letzte Auszahlung, z. B. nach Fertigstellung eines Neubaus oder bei einer Kaufpreiszahlung an den Verkäufer).
Beispiel: Wenn die letzte Auszahlung am 15. April 2015 erfolgte, kannst du frühestens zum 15. April 2025 kündigen – mit einer Frist von sechs Monaten wäre die Kündigung also zum 15. Oktober 2025 wirksam.
Voraussetzungen auf einen Blick
- Zinsbindung: Fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit (also kein variabler Zinssatz).
- Frühester Kündigungszeitpunkt: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung.
- Kündigungsfrist: Sechs Monate.
- Keine Vorfälligkeitsentschädigung: Für diese Kündigung darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Warum ist das wichtig?
Mit der Kündigung nach § 489 BGB kannst du dich aus einem alten Kredit mit hohem Zinssatz befreien und von aktuell günstigeren Konditionen profitieren. Gerade bei einem Zinsbindungsende, das noch viele Jahre in der Zukunft liegt, ist das eine interessante Option.
Was solltest du beachten?
- Exaktes Datum prüfen: Berechne genau, wann die Zehnjahresfrist beginnt. Die Bank ist verpflichtet, dir das Datum der letzten Auszahlung mitzuteilen.
- Rechtzeitig kündigen: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (inzwischen reicht auch die Textform – z. B. per E-Mail – aber zur Sicherheit empfiehlt sich ein Brief).
- Bestätigung verlangen: Bitte die Bank um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins und der Restschuld.
Muster-Kündigungsschreiben
Nachfolgend findest du eine Musterformulierung, die du individuell anpassen kannst:
Betreff: Kündigung meines Darlehensvertrags nach § 489 BGB
Darlehensnummer: [bitte eintragen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Darlehensvertrag mit der oben genannten Vertragsnummer gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die zehnjährige Frist nach vollständiger Auszahlung des Darlehens ist erfüllt.
Ich mache daher von meinem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige den Vertrag zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Bitte teilen Sie mir das genaue Vertragsende und die zu diesem Zeitpunkt noch offene Restschuld mit. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
[Unterschrift, wenn per Post]
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