Viele Bausparer gehen davon aus, dass sie erst bei Zuteilung über ihr Geld verfügen können. Das führt oft zu Verwirrung und unnötigen Wartezeiten.
Wichtig ist: Es ist dein Guthaben – und je nach Vertrag kannst du es auf verschiedene Arten verfügbar machen. Entscheidend ist, den Unterschied zwischen Zuteilung, Kündigung und Teilkündigung zu kennen und die Folgen gut abzuwägen.
Die Zuteilung ist ein technischer Begriff aus dem Bausparsystem. Die Bausparkasse berechnet anhand von Bausparsumme, Sparleistung und Tarif, wann dein Vertrag „zuteilungsreif“ ist.
Mit der Zuteilung kannst du in der Regel:
das angesparte Guthaben nutzen
gleichzeitig das Bauspardarlehen zu den vereinbarten Konditionen abrufen (wenn du das möchtest)
das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen (z. B. Kauf, Bau, Modernisierung einer Immobilie)
Die Zuteilung ist also vor allem dann wichtig, wenn du das Darlehen nutzen möchtest. Wer nur sein Guthaben ausgezahlt haben will, muss oft nicht extra auf die Zuteilung warten.
Mit der Kündigung beendest du den Bausparvertrag vertraglich. Das hat zwei Folgen:
du bekommst dein angespartes Guthaben ausgezahlt (unter Beachtung der vertraglichen Regeln und Förderbedingungen)
dein Anspruch auf das Bauspardarlehen aus diesem Vertrag entfällt
Merksatz:
Die Zuteilung brauchst du, wenn du das Darlehen willst.
Die Kündigung ist der Weg zu deinem Geld, wenn du nur das Guthaben benötigst.
In der Praxis gibt es meist drei Möglichkeiten:
fristgerechte Komplettkündigung
schnelle Komplettauszahlung gegen Abschlag
Teilkündigung / Reduzierung der Bausparsumme
Welche Variante für dich sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, wie dringend du das Geld brauchst und ob du den Vertrag (oder zumindest einen Teil davon) weiter nutzen möchtest.
Die fristgerechte Kündigung ist die klassische, meist kostengünstigste Variante.
Typische Merkmale:
In den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) ist eine Kündigungsfrist geregelt, häufig zwischen 3 und 6 Monaten.
Du kündigst den Vertrag schriftlich zum nächstmöglichen Termin.
Nach Ablauf der Frist wird dein Guthaben auf dein Konto ausgezahlt.
Zusätzliche Kosten fallen in der Regel nicht an, es gelten aber die normalen Tarifregeln (z. B. Bonuszinsen nur bei bestimmter Vertragsdauer oder bestimmten Bedingungen).
Diese Variante passt zu dir, wenn du:
die Auszahlung planen kannst
nicht unter akutem Zeitdruck stehst
den Darlehensanspruch aus diesem Vertrag nicht mehr brauchst
Wenn du dein Geld sehr kurzfristig benötigst, bieten viele Bausparkassen eine vorgezogene Auszahlung an, oft gegen einen sogenannten Diskont oder Abschlag.
Wichtige Punkte:
Die Bausparkasse verkürzt die Kündigungsfrist oder zahlt dein Guthaben schon vor Ablauf der Frist aus.
Dafür verlangt sie meist einen finanziellen Abschlag, da sie mit deinem Guthaben langfristig kalkuliert hat.
Die Höhe des Abschlags ist tarifabhängig und kann sich z. B. an der Bausparsumme, dem Guthaben oder der verkürzten Frist orientieren.
Ein Rechtsanspruch auf diese schnelle Auszahlung besteht in der Regel nicht, sie erfolgt auf Kulanz bzw. nach den Tarifregeln.
Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn:
du dich in einer finanziellen Ausnahmesituation befindest
der schnelle Zugang zum Geld wichtiger ist als der Nachteil durch den Abschlag
du den Vertrag ohnehin beenden willst
Du brauchst nur einen Teil des Geldes und möchtest den Vertrag grundsätzlich weiter nutzen? Dann kann eine Teilkündigung oder die Reduzierung der Bausparsumme eine gute Zwischenlösung sein.
Typische Varianten:
Guthabenteilkündigung:
Du lässt den Vertrag bestehen, entnimmst aber nur einen Teil des Guthabens, etwa 5.000 oder 10.000 Euro.
Die Bausparsumme bleibt gleich oder wird – je nach Tarif – entsprechend angepasst.
Auch hier können Kündigungsfristen und ggf. Abschläge bei vorzeitiger Auszahlung gelten.
Reduzierung der Bausparsumme:
Du senkst die Bausparsumme, zum Beispiel von 50.000 auf 30.000 Euro.
Überschüssiges Guthaben über der neuen, niedrigeren Bausparsumme kann ausgezahlt werden.
Dein Darlehensanspruch verringert sich, bleibt aber grundsätzlich bestehen.
Wichtig: Ob und wie eine Teilkündigung möglich ist, steht in den ABB deines konkreten Tarifs. Nicht jede Bausparkasse bietet alle Varianten an.
Sinnvoll ist eine Teilkündigung insbesondere, wenn:
du nur einen begrenzten Betrag benötigst
du den Vertrag weiterhin als Sparbaustein oder zur Darlehensoption behalten möchtest
du dir die Möglichkeit eines (kleineren) Bauspardarlehens offenhalten willst
Viele Bausparverträge werden mit staatlicher Förderung bespart, zum Beispiel mit Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage. Diese Förderungen sind an Bedingungen und Fristen geknüpft.
Bei der Wohnungsbauprämie spielen vor allem folgende Punkte eine Rolle:
Es gibt eine Sperr- bzw. Mindesthaltefrist.
Häufig ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Guthabens Voraussetzung, damit die Prämie dauerhaft beim Sparer bleibt.
Wird der Vertrag vor Ablauf der Frist oder für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke gekündigt oder teilweise aufgelöst, kann die Prämie als „schädlich verwendet“ gelten und muss dann ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Wohnwirtschaftliche Zwecke sind typischerweise:
Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie
Modernisierung, Renovierung oder Umbau einer selbst genutzten Immobilie
Sondertilgung eines bestehenden Immobilienkredits
Wenn vermögenswirksame Leistungen in deinen Bausparvertrag fließen und du dafür Arbeitnehmersparzulage erhalten hast, gelten ebenfalls Bindungsfristen.
Wichtig:
Vorzeitige Kündigungen oder Teilkündigungen können dazu führen, dass die Zulage entfällt oder zurückgefordert wird, wenn kein begünstigter Verwendungszweck vorliegt.
Ob eine Verfügung „unschädlich“ ist, hängt von der Art der Verwendung und den zeitlichen Vorgaben ab.
Vor einer Kündigung oder Teilkündigung lohnt es sich also, genau zu prüfen:
Sind Sperr- oder Bindungsfristen schon abgelaufen?
Wird das Geld wohnwirtschaftlich eingesetzt oder frei verwendet?
Wie hoch wäre eine mögliche Rückzahlung von Förderungen?
Viele ältere Bauspartarife haben besondere Zinsen oder Bonusvereinbarungen, zum Beispiel:
erhöhte Guthabenzinsen bei Verzicht auf das Darlehen
Bonuszinsen nur bei bestimmter Mindestlaufzeit oder bestimmter Nutzung
Vor einer Kündigung solltest du klären:
Gehen Bonuszinsen verloren, wenn du jetzt kündigst oder teilweise verfügst?
Gibt es einen besseren Zeitpunkt (z. B. nach Ablauf einer Frist), zu dem du mehr Zinsen bekommst?
Die Abschlussgebühr wird üblicherweise zu Beginn des Vertrags fällig. Sie wird durch eine Kündigung oder Teilkündigung nicht zurückerstattet.
Trotzdem ist es gut zu wissen:
Ob zusätzliche Entgelte für bestimmte Verfügungen (z. B. schnelle Auszahlung, Vertragsänderung, Teilkündigung) anfallen.
Ob die Bausparkasse für besondere Services (z. B. Kontoführungsgebühren) laufende Kosten berechnet, die mit einer Kündigung entfallen würden.
Mit der vollständigen Kündigung erlischt dein Anspruch auf das Bauspardarlehen aus diesem Vertrag.
Bei einer Teilkündigung oder Reduzierung der Bausparsumme:
verringert sich der mögliche Darlehensbetrag entsprechend
bleibt aber grundsätzlich ein – wenn auch kleiner – Darlehensanspruch bestehen
Wenn du in Zukunft wohnwirtschaftliche Vorhaben planst, kann es sinnvoll sein, den Darlehensaspekt mit zu berücksichtigen, bevor du kündigst.
Zur Orientierung können dir folgende Szenarien helfen:
Du brauchst in einigen Monaten Geld, kannst aber planen
Dann ist die fristgerechte Kündigung meist sinnvoll: keine zusätzlichen Abschläge, klare Planbarkeit.
Du brauchst sehr kurzfristig eine größere Summe und wirst das Darlehen sicher nicht nutzen
Dann kann eine schnelle Auszahlung gegen Abschlag infrage kommen – der Preis dafür ist der finanzielle Abschlag.
Du brauchst nur einen Teil des Guthabens, willst den Vertrag aber grundsätzlich behalten
Dann lohnt sich der Blick auf Teilkündigung oder Reduzierung der Bausparsumme.
In deinem Vertrag sind Förderungen enthalten, bei denen du unsicher bist
Dann ist Vorsicht angesagt, bevor du kündigst oder teilweise verfügst, da dir sonst Förderungen verloren gehen können.
Damit die Auszahlung reibungslos läuft, helfen dir folgende Punkte:
Unterlagen prüfen
Schaue in die Allgemeinen Bausparbedingungen und Tarifinformationen:
Kündigungsfristen
Möglichkeiten und Bedingungen für Teilkündigungen
Regelungen zu Abschlägen bei vorzeitiger Auszahlung
Förderungen klären
Prüfe, ob Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage im Vertrag steckt und ob Fristen bzw. Verwendungszwecke betroffen sind.
Schriftliche Erklärung an die Bausparkasse
In deinem Schreiben sollten enthalten sein:
Name, Anschrift und Bausparvertragsnummer
klare Angabe, was du möchtest
fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin
Auszahlung des Guthabens schnellstmöglich gegen Abschlag (falls angeboten)
Teilkündigung / Reduzierung mit Angabe des gewünschten Auszahlungsbetrags oder der neuen Bausparsumme
deine Bankverbindung zur Auszahlung
Rückmeldung der Bausparkasse abwarten
Die Bausparkasse wird dir in der Regel schriftlich bestätigen,
zu welchem Termin die Kündigung wirksam ist
welche Beträge ausgezahlt werden
welche Abschläge oder Rückzahlungen (z. B. von Förderungen) berücksichtigt wurden
Gerade bei älteren oder geförderten Bausparverträgen kann die optimale Lösung von mehreren Details abhängen: Tarifbedingungen, Förderungen, Pläne für eine Immobilie, Alternativen für dein Geld.
Wenn du unsicher bist, ob eine Komplettkündigung, eine schnelle Auszahlung gegen Abschlag oder eine Teilkündigung für dich die beste Variante ist, kann eine persönliche Beratung sehr hilfreich sein. Melde dich gern bei offenen Fragen oder vereinbare einen Termin, damit wir deinen konkreten Vertrag und deine Ziele gemeinsam durchgehen können.