Der Vertrags/Anbieter-Wechsel wird auch “Umdeckung” genannt. Wenn ein bestehender Vertrag gute Leistungen und ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis hat, gibt es im Regelfall keinen Grund ihn zu wechseln. In solchen Fällen wird in der Regel eine sogenannte Betreuungsübernahme durchgeführt und der Vertrag wird in die Betreuung des Maklers überführt. Dadurch ändert sich für dich im Vertrag nichts; lediglich der Ansprechpartner und betreuende Makler ändert sich.
Unsere Mandanten wünschen in der Regel die ganzheitliche Beratung und Betreuung. Wird ein Teil der Konzepte über uns beraten und einzelne Verträge bleiben unbetreut, kann das zur Folge haben, dass wichtige Aspekte eines Finanzkonzepts nicht beachtet werden können.
Es gibt einige wenige Versicherer, die nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten. In so einem Fall ist die Betreuung durch uns nicht möglich. Da das aber meist der Wunsch ist, bietet sich in so einem Fall der Wechsel des Anbieters an.
Damit eine ganzheitliche Betreuung gewährleistet werden kann, sollten alle Verträge in der Betreuung des Maklers liegen. Geht das nicht, versuchen wir, das über einen Wechsel zu erreichen.Es wird dann eine Gesellschaft ausgewählt, bei der der Makler den Vertrag betreuen kann. Dies geschieht natürlich nur, wenn das Leistungsniveau und das Preis-Leistungsniveau nach dem Wechsel auch weiterhin den Vorstellungen des Mandanten entspricht.
Unserer Erfahrung nach lassen sich Gesellschaften, die nicht Maklern zusammenarbeiten, sehr gut durch andere ersetzen.
Sollte das einmal nicht der Fall sein, wird natürlich auch kein Wechsel empfohlen.
Ein Wechsel des Versicherers/Vertrags wird nur angeboten, wenn wir eine Alternative liefern können, die in Sachen Preis-Leistungsniveau den Vorstellungen des Mandanten entspricht.Sollte ein Wechsel nicht gewünscht oder möglich sein, kann der Makler als sogenannter Korrespondenzmakler eingetragen werden. Hierbei erhält der Makler Korrespondenz in Kopie. Der Unterschied ist aber, dass keine direkte Betreuung vorgesehen ist und der Makler damit auch keine Betreuungscourtage bekommt. Da das betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, wird es nur in wenigen Ausnahmefällen gemacht. Ggf. wird dabei auch ein Betreuungshonorar fällig.
Im Bereich Versicherungen steht dir der Versicherungsmakler auch im Schadenfall zur Seite. Die korrekte Erfassung und Meldung des Schadens und das Begleiten der Regulierung zählt dazu. Sollte der Versicherer unberechtigter Weise eine Leistung ablehnen, kann der Makler oder ggf. ein Fachanwalt eingreifen.
Auch die Anpassung an veränderte Umstände (im Leben oder auch am versicherten Risiko) ist hin und wieder nötig. Diese Aufgaben übernimmt ebenso der Versicherungsmakler.
