Ein Schaden ist immer unangenehm – aber mit dem richtigen Verhalten kannst du dafür sorgen, dass die Regulierung reibungslos abläuft. In diesem Artikel erfährst du, wie du dich im Schadensfall bei verschiedenen Versicherungsarten richtig verhältst. Als dein Versicherungsmakler stehen wir dir dabei selbstverständlich unterstützend zur Seite.
Bei jedem Schaden – unabhängig von der Versicherungsart – gelten folgende Grundregeln:
1. Schadenminderungspflicht: Du bist gesetzlich verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Triff deshalb sofort geeignete Maßnahmen, um Folgeschäden zu vermeiden. Beispiele: Wasser abstellen bei einem Rohrbruch, eine beschädigte Tür notdürftig sichern, ein Leck provisorisch abdichten.
2. Dokumentation: Mach aussagekräftige Fotos vom Schaden und dem Umfeld. Halte schriftlich fest, was passiert ist (Datum, Uhrzeit, Ablauf, Zeugen). Bewahre beschädigte Gegenstände möglichst auf.
3. Meldung an uns: Informiere uns als deinen Versicherungsmakler so schnell wie möglich über den Schaden – idealerweise per Schadenformular oder per E-Mail. Wir übernehmen die weitere Kommunikation mit dem Versicherer für dich und unterstützen dich bei allen Schritten.
4. Keine eigenmächtigen Reparaturen: Nimm keine umfassenden Reparaturen oder Wiederbeschaffungen ohne Rücksprache mit uns bzw. dem Versicherer vor. Erst wenn der Schaden begutachtet oder freigegeben ist, können wir gemeinsam die nächsten Schritte planen.
Wichtig: Diese Pflicht steht nicht im Widerspruch zur Schadenminderungspflicht. Du darfst und sollst alle Maßnahmen zur akuten Vermeidung von Folgeschäden ergreifen – aber weitergehende Reparaturen bitte nur in Abstimmung.
Die Hausratversicherung greift bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
Was du im Schadensfall tun solltest:
Schaden begrenzen (z. B. Wasser stoppen, Fenster sichern)
Polizei rufen bei Einbruch oder Vandalismus
Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände anfertigen
Fotos machen und alle Belege aufbewahren
Uns schnellstmöglich informieren
Diese Versicherung schützt das Gebäude selbst – also Dach, Wände, fest eingebaute Teile – gegen z. B. Leitungswasserschäden, Feuer oder Sturmschäden.
Im Schadensfall gilt:
Schaden begrenzen (z. B. Folgeschäden durch Notabdichtungen verhindern)
Polizei rufen bei Verdacht auf Brandstiftung
Schaden dokumentieren
Keine Handwerker beauftragen, bevor die Freigabe erfolgt
Uns umgehend informieren
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn du einem Dritten einen Schaden zufügst – zum Beispiel wenn du versehentlich etwas beschädigst oder jemanden verletzt.
Wichtig bei einem Haftpflichtschaden:
Keine Schuldanerkenntnisse oder Zahlungen leisten
Daten von Beteiligten und Zeugen notieren
Fotos und Gedächtnisprotokoll erstellen
Schaden direkt an uns melden
Wir prüfen gemeinsam, ob und in welcher Höhe die Versicherung eintrittspflichtig ist.
Bei Unfällen oder Schäden am Fahrzeug gelten einige zusätzliche Besonderheiten:
Unfallstelle sichern und ggf. Erste Hilfe leisten
Polizei rufen bei Personenschäden oder unklarer Sachlage
Unfallbericht anfertigen, Fotos machen, Daten austauschen
Keinesfalls Schuld eingestehen
Uns zeitnah kontaktieren – auch bei Bagatellschäden
Wir unterstützen dich bei der Abwicklung mit der Kfz-Versicherung, sei es Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoschaden.
Je schneller und strukturierter du im Schadenfall handelst, desto besser können wir als dein Makler dich unterstützen. Wir helfen dir bei der Schadenmeldung, prüfen die Kommunikation mit dem Versicherer und setzen uns dafür ein, dass dein Anspruch bestmöglich durchgesetzt wird.
Im Zweifel: Lieber einmal zu früh melden als zu spät.
Wenn du aktuell einen Schaden hast oder unsicher bist, wie du dich verhalten sollst, nimm direkt Kontakt mit uns auf. Wir sind für dich da.