Eine Direktversicherung kündigen

Eine Direktversicherung kündigen

Eine Direktversicherung kündigen

Eine Direktversicherung ist keine private Versicherung, die du einfach kündigen und dir den Rückkaufswert auszahlen lassen kannst. Das klingt selbstverständlich, ist aber der häufigste Denkfehler – und er führt oft zu Frustration, wenn Mandanten genau das versuchen.

Wer ist eigentlich Vertragsinhaber?

Auch wenn die Beiträge aus deinem Gehalt kommen – dein Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer, du bist die versicherte Person. Das bedeutet: Du hast kein eigenes Kündigungsrecht gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Und selbst wenn dein Arbeitgeber den Vertrag kündigt, führt das nicht automatisch zu einer Auszahlung an dich.

Die drei häufigsten Situationen

Jobwechsel: Du verlässt deinen Arbeitgeber, der Vertrag läuft nicht automatisch weiter. Hier stellt sich die Frage, was mit der aufgebauten Anwartschaft passiert – mitnehmen, beitragsfrei stellen oder privat weiterführen sind die typischen Optionen.

Altlast: Der Vertrag läuft im Hintergrund weiter, die Beiträge wurden irgendwann gestoppt. Du siehst keinen Nutzen mehr und möchtest „den Vertrag loswerden“. Das Gefühl ist verständlich, aber das Kapital bleibt trotzdem gebunden.

Liquiditätsbedarf: Du möchtest auf das angesparte Geld zugreifen – wegen einer größeren Ausgabe, Umschichtung oder weil du mit der Entwicklung des Vertrags unzufrieden bist.

In allen drei Fällen gilt: Eine freie Auszahlung ist in der Regel nicht möglich.

Was stattdessen passiert

Das Betriebsrentengesetz (§ 3 BetrAVG) schreibt ein grundsätzliches Abfindungsverbot vor. Eine Direktversicherung ist betriebliche Altersversorgung – das Kapital ist für genau diesen Zweck reserviert, weil die Beiträge steuerlich und in vielen Fällen auch sozialabgabenfrei eingezahlt wurden.

Was in der Praxis stattdessen passiert:

  • Beitragsfreistellung: Der häufigste Zustand. Du zahlst nichts mehr ein, das vorhandene Kapital bleibt bestehen und wird später als Rente oder Kapitalauszahlung fällig. Das Geld ist nicht weg – es ist gebunden.
  • Mitnahme zum neuen Arbeitgeber: Bei einem Jobwechsel kann die Anwartschaft übertragen und beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden.
  • Private Fortführung: Du kannst den Vertrag selbst übernehmen und ihn aus dem Netto weiter besparen. Die steuerlichen Vorteile entfallen dann, der Versicherungsschutz und das angesparte Kapital bleiben erhalten.

Der entscheidende Unterschied

Bei einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung führt eine Kündigung zur Auszahlung des Rückkaufswerts. Bei einer Direktversicherung führt eine „Kündigung“ – wenn sie überhaupt möglich ist – nicht zu einer freien Auszahlung, sondern das Kapital verbleibt in der Altersvorsorge. Das ist kein Fehler im System, sondern die Konsequenz der Förderung, die du beim Einzahlen genutzt hast.

Wann trotzdem eine Auszahlung möglich ist und was sie dann kostet, erklärt der zweite Artikel zum Thema.

Wenn du wissen möchtest, was mit deiner Direktversicherung konkret passiert – ob Mitnahme, Beitragsfreistellung oder eine andere Lösung sinnvoll ist – melde dich gerne oder buch dir direkt einen Termin.

    • Related Articles

    • Direktversicherung – wann eine Auszahlung möglich ist

      Direktversicherung – wann eine Auszahlung möglich ist Vor Rentenbeginn an das Kapital einer Direktversicherung zu kommen ist in den meisten Fällen rechtlich nicht möglich. Und wenn doch, ist es finanziell oft unattraktiv. Das liegt nicht am ...
    • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Direktversicherung

      Die betriebliche Altersvorsorge gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird über den Arbeitgeber organisiert. Die häufigste Form ist die Direktversicherung, bei der ein Teil deines Bruttogehalts oder ein Arbeitgeberbeitrag in eine ...
    • Betriebsrente und Krankenkasse

      Betriebsrente und Krankenkasse: Was wird abgezogen? Wenn deine Betriebsrente ausgezahlt wird, ist die wichtigste Frage oft nicht die Höhe der Rente, sondern: Was bleibt nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung tatsächlich übrig? Seit 2020 gibt ...
    • Entnahme aus Riesterrente für Immobilie

      Entnahme aus dem Riester-Rentenvertrag für eine Immobilie – Grundidee Du kannst dein angespartes Riester-Guthaben nicht nur für eine zusätzliche Rente, sondern auch für eine selbstgenutzte Immobilie einsetzen – etwa für: Kauf oder Bau Entschuldung ...
    • Höchstbeitrag Basisrente für Angestellte

      Basisrente trotz maximaler Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Auch wenn du als Angestellter bereits den maximalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlst, kannst du zusätzlich steuerlich gefördert in eine Basisrente ...