Eine Direktversicherung ist keine private Versicherung, die du einfach kündigen und dir den Rückkaufswert auszahlen lassen kannst. Das klingt selbstverständlich, ist aber der häufigste Denkfehler – und er führt oft zu Frustration, wenn Mandanten genau das versuchen.
Auch wenn die Beiträge aus deinem Gehalt kommen – dein Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer, du bist die versicherte Person. Das bedeutet: Du hast kein eigenes Kündigungsrecht gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Und selbst wenn dein Arbeitgeber den Vertrag kündigt, führt das nicht automatisch zu einer Auszahlung an dich.
Jobwechsel: Du verlässt deinen Arbeitgeber, der Vertrag läuft nicht automatisch weiter. Hier stellt sich die Frage, was mit der aufgebauten Anwartschaft passiert – mitnehmen, beitragsfrei stellen oder privat weiterführen sind die typischen Optionen.
Altlast: Der Vertrag läuft im Hintergrund weiter, die Beiträge wurden irgendwann gestoppt. Du siehst keinen Nutzen mehr und möchtest „den Vertrag loswerden“. Das Gefühl ist verständlich, aber das Kapital bleibt trotzdem gebunden.
Liquiditätsbedarf: Du möchtest auf das angesparte Geld zugreifen – wegen einer größeren Ausgabe, Umschichtung oder weil du mit der Entwicklung des Vertrags unzufrieden bist.
In allen drei Fällen gilt: Eine freie Auszahlung ist in der Regel nicht möglich.
Das Betriebsrentengesetz (§ 3 BetrAVG) schreibt ein grundsätzliches Abfindungsverbot vor. Eine Direktversicherung ist betriebliche Altersversorgung – das Kapital ist für genau diesen Zweck reserviert, weil die Beiträge steuerlich und in vielen Fällen auch sozialabgabenfrei eingezahlt wurden.
Was in der Praxis stattdessen passiert:
Bei einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung führt eine Kündigung zur Auszahlung des Rückkaufswerts. Bei einer Direktversicherung führt eine „Kündigung“ – wenn sie überhaupt möglich ist – nicht zu einer freien Auszahlung, sondern das Kapital verbleibt in der Altersvorsorge. Das ist kein Fehler im System, sondern die Konsequenz der Förderung, die du beim Einzahlen genutzt hast.
Wann trotzdem eine Auszahlung möglich ist und was sie dann kostet, erklärt der zweite Artikel zum Thema.
Wenn du wissen möchtest, was mit deiner Direktversicherung konkret passiert – ob Mitnahme, Beitragsfreistellung oder eine andere Lösung sinnvoll ist – melde dich gerne oder buch dir direkt einen Termin.