Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, solltest du unbedingt über den Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) nachdenken. Diese Zusatzoption kann dir in bestimmten Situationen enorme Vorteile bieten und deine finanzielle Absicherung deutlich verbessern.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist ein Zusatzbaustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung, der dir bereits Leistungen gewährt, wenn du für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben bist. Im Gegensatz zur regulären BU-Leistung, die erst bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit greift, zahlt die AU-Klausel schon bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
Typischerweise tritt die AU-Klausel in Kraft, wenn du mindestens sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben bist. Einige Versicherer leisten sogar schon nach vier Monaten, wenn absehbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des sechsten Monats andauern wird. Die Leistungsdauer ist in der Regel auf 18 bis 36 Monate begrenzt, je nach Versicherungsanbieter.
Schnellere Leistung: Du erhältst finanzielle Unterstützung, bevor eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Einfacherer Nachweis: Oft reicht eine ärztliche Krankschreibung aus, um Leistungen zu erhalten.
Überbrückung: Die AU-Klausel kann die Zeit bis zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit finanziell überbrücken.
Keine Rückzahlung: Selbst wenn sich später herausstellt, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, musst du die erhaltenen Leistungen nicht zurückzahlen.
Die AU-Klausel kann für verschiedene Personengruppen von Vorteil sein:
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine wertvolle zusätzliche Absicherung für den Fall einer längeren Krankschreibung. Sie kann dir finanzielle Sicherheit geben, bevor eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Obwohl die AU-Klausel die Versicherung etwas teurer macht, überwiegen in den meisten Fällen die Vorteile. Der vereinfachte Zugang zu Leistungen und die finanzielle Überbrückung bis zur möglichen Anerkennung einer Berufsunfähigkeit machen die AU-Klausel zu einer empfehlenswerten Option.