Krankgeschrieben - wie geht's weiter?

Krankgeschrieben - wie geht's weiter?

Du bist krankgeschrieben und merkst, dass sich die Situation länger hinzieht. Neben der gesundheitlichen Belastung kommt schnell die Frage auf: „Wie geht es finanziell weiter, was macht meine Berufsunfähigkeitsversicherung und was hat es mit dieser AU-Klausel auf sich?“

Dieser Artikel richtet sich an dich, wenn du gerade in so einer Phase bist. Er gibt dir einen Fahrplan, ab wann die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) überhaupt eine Rolle spielt, was du in welcher Phase deiner Krankschreibung tun kannst und worauf du achten musst, damit du keine Ansprüche verlierst.

Notes

Hat dein Vertrag eine AU-Klausel?

Nicht jeder Vertrag hat eine AU-Klausel. Wenn du unsicher bist, ob das bei dir vereinbart ist, schau in deinen Vertrag oder melde dich direkt bei uns.

Phase 1: Die ersten Wochen der Krankschreibung

In den ersten Wochen geht es vor allem um deine Gesundheit und die medizinische Behandlung. Für die AU-Klausel ist in dieser frühen Phase meist noch nichts zu tun. Trotzdem kannst du schon jetzt ein paar Dinge vorbereiten.

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sammeln: Hebe alle „Gelben Scheine“ lückenlos auf. Für die Versicherung ist später essenziell, dass die Krankschreibung ohne Unterbrechung nachgewiesen werden kann.

  • Vertrag grob prüfen: Falls du die Unterlagen zur Hand hast, schau nach Begriffen wie „Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“, „AU-Klausel“ oder „Krankschreibungsklausel“.

  • Ruhe bewahren: In den ersten ein, zwei Monaten musst du in der Regel noch keinen Antrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen. Die kritischen Punkte kommen meist ab etwa drei bis sechs Monaten Krankschreibung.

Phase 2: Ab etwa 3–4 Monaten – prüfen, ob die AU-Klausel für dich greift

Wenn du merkst, dass deine Krankschreibung sich zieht und ein Ende nicht wirklich absehbar ist, wird es interessant. In vielen hochwertigen Tarifen gilt für den Leistungsanspruch in etwa Folgendes:

  1. Du bist bereits seit sechs Monaten ununterbrochen krankgeschrieben.

  2. Oder: Du bist seit mindestens vier Monaten ununterbrochen krankgeschrieben UND ein Facharzt bescheinigt, dass du voraussichtlich bis zum Ende eines sechsmonatigen Zeitraums arbeitsunfähig sein wirst.

Das sind typische Zeitpunkte, ab denen ein Antrag auf AU-Leistung sinnvoll sein kann.

Was du jetzt tun solltest:

  • Krankmeldungen prüfen: Sind alle Bescheinigungen lückenlos? Gibt es keine Lücke dazwischen? Falls doch, kläre sofort, wie diese zustande kam.

  • Kontakt aufnehmen: Spätestens jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir klären dann gemeinsam, welche Unterlagen benötigt werden und ob eventuell Fallstricke drohen.

Phase 3: Antragstellung – der praktische Ablauf

Wenn klar ist, dass die Voraussetzungen deines Tarifs voraussichtlich erfüllt werden, geht es an den Antrag.

Typischer Ablauf:

  1. Meldung beim Versicherer: Wir melden dem Versicherer, dass du länger krankgeschrieben bist und eine Leistung nach der AU-Klausel geprüft werden soll.

  2. Formulare und Unterlagen: Du erhältst Antragsformulare. Üblicherweise werden Angaben zu deinem Beruf, lückenlose AU-Bescheinigungen und Arztberichte benötigt.

  3. Prüfung: Nach Einreichung prüft der Versicherer die Unterlagen. Wenn der Antrag angenommen wird, erhältst du die vereinbarte Rente und wirst (je nach Vertrag) von der Beitragszahlung freigestellt.

Warning

⚠️ Wichtiger Hinweis: Gleichzeitiger BU-Antrag

Manche Versicherer verlangen, dass mit dem Antrag auf AU-Leistung gleichzeitig auch ein „großer“ Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt wird. Das kann weitreichende Folgen haben, da der Versicherer damit sofort die volle Berufsunfähigkeit prüft. Bevor du solche Unterlagen unterschreibst, halte auf jeden Fall Rücksprache mit uns.


Phase 4: Während du die AU-Leistung bekommst (Achtung Falle!)

Sobald der Versicherer die AU-Leistung bewilligt hat, bist du finanziell erst einmal abgesichert. Jetzt beginnt aber eine Phase, in der du besonders aufmerksam sein solltest, damit du deinen Anspruch nicht versehentlich gefährdest.

Wie lange wird gezahlt?

Es wird so lange gezahlt, wie du arbeitsunfähig bist, aber nur bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstdauer (oft 18 bis 24 Monate). Danach endet diese spezielle Leistung automatisch.

Größter Fallstrick: „Ich probiere es einfach mal wieder“

Viele möchten irgendwann testen, ob sie wieder belastbar sind. Das ist verständlich, aber aus Sicht der Versicherung brandgefährlich.

Die AU-Leistung setzt eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit voraus. Wenn du dich „gesundschreiben“ lässt oder wieder reguläres Gehalt beziehst, giltst du oft nicht mehr als arbeitsunfähig. In der Folge kann der Versicherer die AU-Leistung sofort einstellen.

Besonders kritisch ist es, wenn du z. B. mit deinem Arbeitgeber vereinbarst: „Ich komme mal 10 Stunden die Woche und bekomme dafür ein Teilgehalt“ – ohne offizielle Regelung.

💰 Der Gehalts-Check:

Als Faustregel gilt: Sobald auf deinem Kontoauszug wieder „Gehalt“ statt „Krankengeld“ steht, ist deine Rente in Gefahr!

✅ Sicherer Weg: Offizielle Wiedereingliederung

Wenn ein vorsichtiger Wiedereinstieg geplant ist, ist die stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V (oft „Hamburger Modell“) der Königsweg. Dabei müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  1. Es gibt einen ärztlichen Stufenplan, der deine Belastbarkeit langsam steigert.

  2. Du giltst weiterhin offiziell als arbeitsunfähig.

  3. Du erhältst in dieser Zeit in der Regel Krankengeld oder Übergangsgeld, kein reguläres Gehalt.

Viele Premium-Tarife lassen in diesem Rahmen die AU-Leistung weiterlaufen, da sie dies explizit nicht als Unterbrechung werten.

Notes
Achtung: Das ist ein Merkmal sehr guter Verträge. Wir sollten kurz prüfen, ob dein Tarif diese kundenfreundliche Regelung definitiv enthält, bevor du startest.

Phase 5: Wenn klar wird, dass es längerfristig nicht geht

Die AU-Leistung ist als Überbrückung gedacht. Sie ersetzt nicht die Prüfung einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Wenn du merkst, dass sich dein Gesundheitszustand trotz Behandlung kaum bessert oder das Ende der maximalen AU-Leistungsdauer näher kommt, müssen wir den nächsten Schritt planen.

Typischerweise bedeutet das:

  • Prüfen, ob die Voraussetzungen für eine volle Berufsunfähigkeitsrente vorliegen.

  • Einen separaten BU-Leistungsantrag vorbereiten.

  • Darauf achten, dass keine Leistungslücke entsteht.

Es kommt oft vor, dass der Versicherer bei der BU-Prüfung feststellt, dass du schon früher berufsunfähig warst. Dann wird die BU-Rente oft rückwirkend anerkannt und die bereits gezahlte AU-Rente wird angerechnet.

Warning
Warnung!
Starte auf keinen Fall den Prozess zur Beantragung der BU-Rente im Alleingang. Hier ist es ratsam, einen Fachanwalt oder einen spezialisierten Versicherungsberater zu konsultieren. Ich werde dir aus meinem Netzwerk passende Ansprechpartner vermitteln.

Kurzer Fahrplan für dich – in der Übersicht

ZeitrahmenDeine Aufgaben
Monat 1–3Gesundheit geht vor. AU-Bescheinigungen lückenlos sammeln.
Monat 3–4Wenn kein Ende absehbar: Facharzt wegen Prognose ansprechen. Kontakt zu uns aufnehmen.
Monat 4–6Je nach Tarif Antrag auf AU-Leistung stellen. Unterlagen einreichen.
Laufender BezugKeine privaten Arbeitsversuche mit Gehalt. Wiedereingliederung nur offiziell nach § 74 SGB V. Pflichten einhalten.
LangfristigRechtzeitig vor Ende der AU-Leistungsdauer prüfen, ob ein BU-Antrag gestellt werden muss.

Unsicher? Frag uns!

Wenn du aktuell krankgeschrieben bist und nicht weißt, wo du in diesem Fahrplan stehst, ist eine persönliche Rücksprache sinnvoll. Bevor du mit Arbeitgeber oder Krankenkasse konkrete Arbeitsversuche vereinbarst, melde dich bitte kurz bei uns. Wir sorgen dafür, dass dein Versicherungsschutz nicht unbeabsichtigt leidet.

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