Vorvertragliche Anzeigepflicht

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Wenn ich dich nach deinem Gesundheitszustand frage, geht es nicht um Neugierde. Es geht um die rechtliche Sicherheit deines Vertrages. Egal, ob wir einen großen Fragebogen ausfüllen oder ich dir per E-Mail nur zwei kurze Fragen stelle: Deine Antworten entscheiden darüber, ob die Versicherung im Ernstfall wirklich zahlt.

Hier erfährst du, warum die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht so wichtig ist und welche harten Konsequenzen Fehler haben können.

Die Konsequenz: Wenn der Versicherungsschutz platzt

Versicherer haben das Recht, im Leistungsfall (also wenn du Geld von ihnen willst) zu prüfen, ob deine Angaben bei Vertragsabschluss korrekt waren. Sie gleichen deine Antworten oft mit Krankenakten der Ärzte oder der Krankenkasse ab.

Fehlt dort eine Diagnose oder wurde etwas verschwiegen – egal ob absichtlich oder aus Versehen – spricht man von einer Anzeigepflichtverletzung. Die Folgen nach § 19 VVG sind gravierend:

  1. Rücktritt vom Vertrag: Der Versicherer beendet den Vertrag rückwirkend. Du verlierst deinen Versicherungsschutz genau dann, wenn du ihn brauchst, und bekommst keine Leistung.

  2. Anfechtung wegen Arglist: Kann man dir Vorsatz unterstellen, wird der Vertrag angefochten. Er gilt als "nie zustande gekommen". Die Versicherung behält oft sogar die eingezahlten Beiträge.

  3. Vertragsänderung: In leichteren Fällen kann der Beitrag rückwirkend erhöht oder die betroffene Krankheit vom Schutz ausgeschlossen werden.

Warning

Kurz gesagt: Falsche Angaben führen dazu, dass du jahrelang Beiträge für eine Versicherung zahlst, die im Ernstfall wertlos ist. Genau deshalb ist sauberes Arbeiten hier so wichtig.

Ausführliche Risikovoranfrage bei BU und PKV

Genau um dieses Risiko auszuschließen, mache ich bei großen Absicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder der Privaten Krankenversicherung (PKV) keine Schnellschüsse.

Wir nutzen hier bewusst ausführliche Gesundheitsfragebögen. Diese werte ich vorab aus, um im Regelfall eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen. So klären wir bevor ein Antrag gestellt wird, ob und zu welchen Konditionen dich ein Versicherer nimmt – ohne dass du Gefahr läufst, wegen "vergessener" Angaben später den Schutz zu verlieren.

Achtung: Das gilt auch für "kleine" Versicherungen!

Oft braucht man für eine Unfallversicherung oder eine Krankenzusatzversicherung (z. B. für Zähne oder Krankenhaus) nur wenige Angaben. Manchmal sende ich dir diese Fragen formlos per E-Mail zu.

Lass dich von der Kürze nicht täuschen! Auch hier gelten die oben genannten Konsequenzen zu 100 %.

Wenn du mir auf eine E-Mail schnell mit "Alles Nein, bin gesund" antwortest, obwohl vor zwei Jahren doch etwas war, gefährdet das deinen Schutz genauso wie bei einer großen Versicherung.

Fazit für unsere Zusammenarbeit

Du musst die Fragen nicht perfekt juristisch bewerten – das ist mein Job. Aber ich brauche von dir die rohen Fakten.

  • Ehrlich währt am längsten: Gib mir lieber eine Info zu viel als eine zu wenig.

  • Ich bin dein Filter: Nichts geht ungeprüft an die Gesellschaft. Ich entscheide mit meiner Expertise, was wir wie angeben müssen, damit dein Schutz sicher ist.

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