Wenn ein Schaden eintritt, stellt sich oft die Frage: Sofort reparieren oder erst die Versicherung fragen?
In vielen Fällen darfst du direkt handeln – aber es gibt einige wichtige Punkte, die du unbedingt beachten solltest, damit die Versicherung später auch zahlt.
Wenn es sich um einen akuten Schaden handelt, der sich verschlimmern könnte (z. B. Wasserrohrbruch, undichtes Dach, geplatzter Schlauch), bist du sogar gesetzlich verpflichtet, sofort etwas zu unternehmen. Das ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 82 VVG – Schadensminderungspflicht).
Du darfst und sollst also z. B. einen Handwerker oder Notdienst beauftragen, um Folgeschäden zu verhindern.
Aber: Dokumentation zuerst!
Bevor du mit der Behebung des Schadens beginnst, solltest du folgende Punkte beachten:
Schaden dokumentieren
Mach Fotos oder Videos aus verschiedenen Perspektiven, möglichst noch vor jeder Veränderung. Wenn etwas entsorgt werden muss (z. B. ein kaputter Teppich), dokumentiere es vorher genau.
Schaden unverzüglich melden
Melde den Schaden so schnell wie möglich bei deiner Versicherung – online, telefonisch oder über ein Schadenformular. Je eher du Bescheid gibst, desto besser kann die Abwicklung laufen. Hier sind wir natürlich für dich da! Melde uns den Schaden über unser Schadenformular. Wir sichten deine Meldung und prüfen auf Unstimmigkeiten, Vollständigkeit und welche Versicherung zuständig ist. Dann melden wir den Schaden und begleiten die Regulierung.
Kostenvoranschlag einholen
Wenn es die Situation erlaubt (also keine Notfallmaßnahme ist), solltest du vor größeren Reparaturen einen Kostenvoranschlag einholen und der Versicherung zur Prüfung geben.
Rechnungen aufbewahren
Egal ob Notdienst oder Reparaturfirma – bewahre alle Rechnungen und Zahlungsbelege gut auf. Sie sind später wichtig für die Erstattung.
Wenn der Schaden schon komplett behoben ist und nichts mehr nachvollziehbar ist (z. B. weil alles ersetzt wurde, ohne dass Fotos gemacht wurden), kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Denn: Du musst nachweisen können, dass überhaupt ein versicherter Schaden vorlag.
Das heißt konkret:
keine Fotos → keine Beweise
keine Schadenmeldung → evtl. Obliegenheitsverletzung
keine Rücksprache bei unklarer Lage → Risiko für Ablehnung
In bestimmten Fällen solltest du lieber vorher kurz mit der Versicherung (da du im Regelfall in unserer Betreuung bist, natürlich zunächst einmal mit uns) sprechen:
Bei sehr hohen oder komplexen Schäden
z. B. Brandschaden, Wasserschaden mit strukturellem Schaden, Rohrbruch in der Wand
→ Die Versicherung schickt in solchen Fällen oft einen Gutachter.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob der Schaden gedeckt ist
z. B. Wasserschaden durch Altersverschleiß oder ein Mietsachschaden
→ Eine kurze Rückfrage kann hier späteren Ärger vermeiden.
Bei sogenannten Bagatellschäden (z. B. ein zerbrochener Spiegel oder Kratzer am Ceranfeld) kann es sinnvoll sein, auf eine Schadenmeldung zu verzichten, um eine spätere Beitragserhöhung zu vermeiden.
Wenn du unsicher bist, sprich dich am besten vorher kurz mit uns ab.
Fazit: