In welchen Fällen zahlt die Versicherung?

In welchen Fällen zahlt die Versicherung?

Wann zahlt eine Versicherung – und wann nicht?

Ob eine Versicherung zahlt, hängt stark davon ab, wie ein Schaden entstanden ist. Grundsätzlich sind unverschuldete oder nur leicht fahrlässig verursachte Schäden abgesichert. Anders sieht es aus bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – hier kann die Leistung gekürzt oder ganz verweigert werden.

In diesem Artikel erfährst du, wie sich diese Unterschiede auf verschiedene Versicherungen auswirken – z. B. Wohngebäude-, Hausrat-, Privathaftpflicht- und Kfz-Versicherung.

Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du die gebotene Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt – also eine offensichtliche Gefahr bewusst ignorierst, obwohl sie klar erkennbar war.

Typische Beispiele:

  • Du lässt die Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen – der Schlauch platzt → Wasserschaden (Hausrat/Wohngebäude)
  • Du fährst bei Glatteis mit Sommerreifen → Unfall (Kfz-Versicherung)
  • Du stellst eine brennende Kerze auf eine wackelige Fläche und verlässt den Raum
  • Du schaust beim Radfahren aufs Handy und verletzt einen Fußgänger → Privathaftpflichtfall

Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit auf deine Versicherung aus?

🔸 Wohngebäude- & Hausratversicherung

Einige Tarife zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit, andere kürzen anteilig (z. B. 50 %, 75 %, im Extremfall 100 %)

💡 Wir vermitteln in diesem Bereich vorrangig Tarife, die auch bei grob fahrlässiger Schadenverursachung leisten

🔸 Kfz-Versicherung

  • Kaskoversicherung kann die Leistung kürzen oder verweigern
  • Haftpflichtversicherung schützt zwar den Geschädigten, aber der Versicherer kann dich bis zu 5.000 € in Regress nehmen

🔸 Privathaftpflichtversicherung

Viele Tarife schließen grob fahrlässig verursachte Schäden nicht aus – aber es gibt Ausnahmen

Einfache Fahrlässigkeit

Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die übliche Sorgfalt leicht verletzt, aber ohne grob fahrlässig zu handeln.

Beispiele:

  • Du verschüttest versehentlich Rotwein auf dem Teppich eines Freundes → Privathaftpflicht zahlt
  • Beim Autofahren rutscht dir die Hand vom Lenkrad → Kaskoversicherung zahlt

➡️ In diesen Fällen zahlt die Versicherung in der Regel voll

Vorsatz

Wenn du einen Schaden absichtlich herbeiführst, zahlt keine Versicherung.

Beispiele:

  • Du zündest absichtlich dein Sofa an → Hausrat zahlt nicht
  • Du verursachst vorsätzlich einen Unfall → Kfz-Kaskoversicherung zahlt nicht
  • Du schlägst mit Absicht eine Schaufensterscheibe ein → Privathaftpflicht zahlt nicht

➡️ Vorsätzlich verursachte Schäden sind nie versichert

Schäden am eigenen Eigentum – zahlt die Versicherung?

Nicht jeder Schaden in den eigenen vier Wänden ist automatisch ein Versicherungsfall. Gerade bei sogenannten Eigenschäden – also Schäden, die du selbst an deinem Eigentum verursachst – greift der Versicherungsschutz nur in bestimmten Fällen.

Typische Beispiele:

  • Dir fällt eine schwere Bratpfanne auf den Küchenboden → Fliese platzt
  • Beim Fensterputzen wird ein Fenster aus der Verankerung gerissen → Glasscheibe beschädigt
  • Du stößt beim Möbelrücken gegen die Wand → Putz oder Tapete wird beschädigt

Was zahlt die Versicherung – und was nicht?

🔹 Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Diese Versicherungen greifen nur bei bestimmten Schadenursachen, z. B. Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel

Ein Unfall im Alltag – wie eine herunterfallende Pfanne – ist kein versicherter Schaden

🔹 Glasversicherung (als Zusatzbaustein)

Schäden an Gebäudeverglasungen (z. B. Fenster, Türen, Glaskeramik-Kochfelder) können über eine Glasversicherung abgedeckt sein

Das gilt aber nicht automatisch – der Baustein muss explizit mitversichert sein

🔹 Privathaftpflichtversicherung

Diese deckt nur Schäden an fremdem Eigentum – nicht an deinem eigenen Besitz

Wenn du z. B. die Fliese in deiner Küche beschädigst, ist das nicht versichert

➡️ Merke: Für Schäden am eigenen Eigentum gibt es nur eingeschränkt Versicherungsschutz – und nur dann, wenn eine passende Zusatzdeckung besteht (z. B. Glasversicherung im Hausrat- oder Wohngebäudevertrag)

Unser Tipp:

Wenn du viele empfindliche Glasflächen, hochwertige Böden oder teure Einrichtung hast, kann sich der Abschluss einer Glasversicherung oder anderer Bausteine zur Eigenabsicherung lohnen

Wir prüfen gerne, ob dein Vertrag solche Leistungen beinhaltet – oder ob eine Ergänzung sinnvoll wäre

Obliegenheiten – deine Pflichten als Versicherungsnehmer

Obliegenheiten sind vertraglich festgelegte Pflichten, die du einhalten musst. Verstöße können den Versicherungsschutz gefährden.

Wichtige Obliegenheiten je Versicherungsart:

🔸 Hausrat- & Wohngebäudeversicherung

  • Fenster & Türen verschließen
  • Wasserleitungen im Winter schützen
  • Keine offenen Feuerquellen unbeaufsichtigt lassen

🔸 Privathaftpflichtversicherung

  • Schaden unverzüglich melden
  • Keine Schuldanerkenntnisse ohne Rücksprache

🔸 Kfz-Versicherung

  • Unfall sofort melden
  • Unfallort nicht verlassen
  • Fahrzeug verkehrssicher halten

Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung

Wenn du eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

Beispiele:

  • Du heizt im Winter nicht, und Rohre platzen → Gebäudeversicherung kann kürzen
  • Du verlässt einen Unfallort ohne Polizei → Kfz-Schutz in Gefahr
  • Du meldest einen Schaden zu spät → keine Begutachtung mehr möglich

Wann darf die Versicherung kürzen?

  • Kürzung erfolgt anteilig (z. B. 50 %, 75 %)
  • Komplette Leistungsverweigerung nur, wenn die Pflichtverletzung kausal für den Schaden war

Versicherungsschutz trotz grober Fahrlässigkeit – lohnt sich das?

Ja! Viele Versicherer bieten Tarife mit Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit an.

Beispielhafte Vorteile:

  • Hausrat/Wohngebäude: Du lässt eine Kerze brennen → trotzdem Schutz
  • Kfz-Kasko: Du fährst bei Rot → dennoch Versicherungsschutz
  • Privathaftpflicht: Du bist beim Radfahren abgelenkt → Schaden ist gedeckt

🔹 Worauf solltest du achten?

  • Gibt es eine Höchstentschädigung (z. B. max. 50.000 €)?
  • Sind Alkoholklauseln oder Ausschlüsse enthalten?

Fazit: Vertragsdetails zählen

Die Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit – und ob ein Verzicht auf Leistungskürzung vereinbart ist – kann im Schadenfall entscheidend sein.

👉 Unser Tipp: Lass deine bestehenden Verträge regelmäßig prüfen. In der Beratung achten wir gezielt darauf, dass dein Schutz zu deiner Lebensrealität passt.

Wenn du Fragen hast oder deine Absicherung prüfen lassen möchtest, kannst du dich jederzeit bei uns melden. Wir beraten dich gerne persönlich 😊

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