Ob eine Versicherung zahlt, hängt stark davon ab, wie ein Schaden entstanden ist. Grundsätzlich sind unverschuldete oder nur leicht fahrlässig verursachte Schäden abgesichert. Anders sieht es aus bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – hier kann die Leistung gekürzt oder ganz verweigert werden.
In diesem Artikel erfährst du, wie sich diese Unterschiede auf verschiedene Versicherungen auswirken – z. B. Wohngebäude-, Hausrat-, Privathaftpflicht- und Kfz-Versicherung.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du die gebotene Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt – also eine offensichtliche Gefahr bewusst ignorierst, obwohl sie klar erkennbar war.
Typische Beispiele:
🔸 Wohngebäude- & Hausratversicherung
Einige Tarife zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit, andere kürzen anteilig (z. B. 50 %, 75 %, im Extremfall 100 %)
💡 Wir vermitteln in diesem Bereich vorrangig Tarife, die auch bei grob fahrlässiger Schadenverursachung leisten
🔸 Kfz-Versicherung
🔸 Privathaftpflichtversicherung
Viele Tarife schließen grob fahrlässig verursachte Schäden nicht aus – aber es gibt Ausnahmen
Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die übliche Sorgfalt leicht verletzt, aber ohne grob fahrlässig zu handeln.
Beispiele:
➡️ In diesen Fällen zahlt die Versicherung in der Regel voll
Wenn du einen Schaden absichtlich herbeiführst, zahlt keine Versicherung.
Beispiele:
➡️ Vorsätzlich verursachte Schäden sind nie versichert
Nicht jeder Schaden in den eigenen vier Wänden ist automatisch ein Versicherungsfall. Gerade bei sogenannten Eigenschäden – also Schäden, die du selbst an deinem Eigentum verursachst – greift der Versicherungsschutz nur in bestimmten Fällen.
Typische Beispiele:
🔹 Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Diese Versicherungen greifen nur bei bestimmten Schadenursachen, z. B. Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel
Ein Unfall im Alltag – wie eine herunterfallende Pfanne – ist kein versicherter Schaden
🔹 Glasversicherung (als Zusatzbaustein)
Schäden an Gebäudeverglasungen (z. B. Fenster, Türen, Glaskeramik-Kochfelder) können über eine Glasversicherung abgedeckt sein
Das gilt aber nicht automatisch – der Baustein muss explizit mitversichert sein
🔹 Privathaftpflichtversicherung
Diese deckt nur Schäden an fremdem Eigentum – nicht an deinem eigenen Besitz
Wenn du z. B. die Fliese in deiner Küche beschädigst, ist das nicht versichert
➡️ Merke: Für Schäden am eigenen Eigentum gibt es nur eingeschränkt Versicherungsschutz – und nur dann, wenn eine passende Zusatzdeckung besteht (z. B. Glasversicherung im Hausrat- oder Wohngebäudevertrag)
Wenn du viele empfindliche Glasflächen, hochwertige Böden oder teure Einrichtung hast, kann sich der Abschluss einer Glasversicherung oder anderer Bausteine zur Eigenabsicherung lohnen
Wir prüfen gerne, ob dein Vertrag solche Leistungen beinhaltet – oder ob eine Ergänzung sinnvoll wäre
Obliegenheiten sind vertraglich festgelegte Pflichten, die du einhalten musst. Verstöße können den Versicherungsschutz gefährden.
Wichtige Obliegenheiten je Versicherungsart:
🔸 Hausrat- & Wohngebäudeversicherung
🔸 Privathaftpflichtversicherung
🔸 Kfz-Versicherung
Wenn du eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
Beispiele:
Ja! Viele Versicherer bieten Tarife mit Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit an.
Beispielhafte Vorteile:
🔹 Worauf solltest du achten?
Die Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit – und ob ein Verzicht auf Leistungskürzung vereinbart ist – kann im Schadenfall entscheidend sein.
👉 Unser Tipp: Lass deine bestehenden Verträge regelmäßig prüfen. In der Beratung achten wir gezielt darauf, dass dein Schutz zu deiner Lebensrealität passt.
Wenn du Fragen hast oder deine Absicherung prüfen lassen möchtest, kannst du dich jederzeit bei uns melden. Wir beraten dich gerne persönlich 😊