EVB und vorläufiger Schutz

EVB und vorläufiger Schutz

WarningAchte darauf unverzüglich nach der Anmeldung des Fahrzeugs den Versicherungsantrag mit uns einzureichen! Die EVB bietet dir nur einen vorläufigen Schutz, der meist eingeschränkt ist!

Allgemeines

Du erhältst von uns auf Anfrage eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) für deinen Pkw. Diese wird zur Anmeldung beim Straßenverkehrsamt (auch durch einen Zulassungsdienst oder das Autohaus) benötigt.

Die EVB-Nummer sollte von dem Versicherer stammen, bei dem das Fahrzeug später auch versichert wird.

Es ist daher sinnvoll, vorher mit den entsprechenden Daten den richtigen Versicherer herauszusuchen.

Deckung

Mit der EVB Nummer bekommst du einen vorläufigen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Der Versicherungsschutz über die EVB ist meist eingeschränkt. Die Teil- und Vollkaskoversicherung ist nicht standardmäßig Bestandteil der vorläufigen Deckung und kann bei manchen Versicherern zusätzlich eingeschlossen werden. Dennoch gilt: so schnell wie möglich den Antrag stellen, sobald das Fahrzeug zugelassen wurde.

Der vorläufige Versicherungsschutz geht bei Annahme des Antrags in einen regulären Versicherungsschutz über, wenn du innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines den Erstbeitrag unverzüglich (das heißt spätestens innerhalb von 14 Tagen) gezahlt hast.

Sollte der Beitrag nicht in der vorgegebenen Frist bezahlt werden, hast du von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn du die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten hast.

Wenn du den Antrag nicht rechtzeitig nach der Zulassung einreichst, zieht der Versicherer den vorläufigen Schutz zurück. Du bekommst dann eine Nachricht vom Straßenverkehrsamt und darfst das Fahrzeug dann auch nicht mehr bewegen!

Daher nochmal: nach der Anmeldung unbedingt mit uns gemeinsam den Antrag einreichen!

Hier kannst du uns die Antragsdaten für die KFZ-Versicherung einsenden: 


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