Wenn du ein Fahrzeug zulassen möchtest, spielt die Kfz-Versicherung eine zentrale Rolle. Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, wie der Ablauf funktioniert – von der Wahl des richtigen Versicherers über die eVB bis hin zum fertigen Versicherungsvertrag.
Bevor du dein Auto zulassen kannst, brauchst du eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Wichtig:
👉 Die eVB sollte immer von dem Versicherer stammen, bei dem du später tatsächlich den Vertrag abschließen möchtest.
Das bedeutet: Bevor wir die eVB für dich erstellen, machen wir einen kurzen Tarifvergleich, um gemeinsam den passenden Versicherer zu finden. Dafür brauchen wir einige Informationen von dir:
Fahrzeugdaten
Halterdaten
gewünschte Leistungen (z. B. Werkstattbindung, Fahrerkreis, Fahrleistung)
🔗 Den Link zum Vergleichsrechner findest du in diesem separaten Artikel.
Wenn der Versicherer feststeht, bekommst du die eVB-Nummer von uns. Sie besteht aus 7 Zeichen und bestätigt, dass du vorläufig versichert bist – allerdings nur mit eingeschränktem Schutz, meist nur Haftpflicht ohne Kasko.
⏳ Die eVB ist in der Regel 3 Monate gültig und kann für folgende Vorgänge genutzt werden:
Neuzulassung
Wiederzulassung
Fahrzeugwechsel
Kurzzeitkennzeichen

Bitte melde dich rechtzeitig, wenn du ein Fahrzeug zulassen möchtest. Fälle nach dem Motto:
„Ich stehe gerade in der Zulassungsstelle und brauche mal eben eine eVB“
gehen in der Praxis leider oft schief.
Warum? Wir benötigen etwas Zeit, um:
die passenden Tarife zu vergleichen
alle Daten zu erfassen
die eVB vom endgültigen Versicherer zu erstellen
👉 Wenn du es ordentlich und stressfrei machen möchtest, plane am besten ein paar Tage Vorlaufzeit ein. So können wir alles in Ruhe vorbereiten und du bist auf der sicheren Seite.
Mit der eVB-Nummer kannst du zur Zulassungsstelle – entweder selbst oder durch einen Zulassungsdienst (z. B. das Autohaus bei Neufahrzeugen). Folgende Unterlagen brauchst du:
✅ Personalausweis oder Reisepass
✅ Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
✅ Kaufvertrag oder CoC-Papiere bei Neuwagen
✅ HU-/AU-Nachweis
✅ SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Wenn du bereits ein Fahrzeug hast und dieses verkaufst oder abmeldest, passiert Folgendes:
🚗 Bei Abmeldung: Der bisherige Versicherungsvertrag endet automatisch mit dem Tag der Abmeldung. Es ist keine separate Kündigung nötig. Die Versicherung bekommt diese Info direkt von der Zulassungsstelle.
🚗 Bei Fahrzeugwechsel: Wenn du direkt ein neues Fahrzeug zulässt (am gleichen oder folgenden Tag), kannst du deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Regel auf das neue Fahrzeug übertragen. Das klären wir gerne im Vorfeld mit dir ab.
📄 Bei Verkauf: Melde uns bitte den Verkauf mit Name und Adresse des Käufers – so kann der alte Vertrag ordnungsgemäß beendet und ggf. eine Rückerstattung veranlasst werden.
Sobald dein neues Auto zugelassen ist, erhalten wir als Versicherer die technischen Fahrzeugdaten automatisch. Um den endgültigen Antrag zu erstellen, brauchen wir jetzt noch einmal deine Rückmeldung mit den finalen Daten, z. B.:
Zulassungsdatum
Kennzeichen
ggf. letzte Änderungen (z. B. geänderter Fahrerkreis)
Erst dann wird der vollständige Antrag erstellt und der Vertrag aktiviert. Vorher gilt lediglich der eingeschränkte Schutz über die eVB.
Mit den vollständigen Daten berechnen wir den finalen Beitrag und schicken dir den Versicherungsschein zu – digital oder per Post. Ab diesem Zeitpunkt hast du den vollen Versicherungsschutz (inkl. Teil- oder Vollkasko, falls vereinbart).
Zahlungsweise, Laufzeit und weitere Details richten sich nach dem gewählten Tarif.
Eine Kfz-Zulassung läuft heute meist digital und reibungslos – wenn man sich vorher ein paar Gedanken macht:
Welcher Versicherer passt am besten?
Welche Leistungen brauche ich wirklich?
Was passiert mit meinem alten Fahrzeug?
Wir unterstützen dich gerne dabei – vom ersten Vergleich bis zum fertigen Versicherungsvertrag.