Wenn du Eigentümer einer Immobilie bist, die du nicht selbst bewohnst – also zum Beispiel vermietest oder ungenutzt lässt –, benötigst du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie schützt dich vor finanziellen Schäden, wenn durch dein Eigentum jemand zu Schaden kommt.
Als Eigentümer hast du die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Du musst sicherstellen, dass keine Gefahr von deinem Grundstück oder Gebäude ausgeht. Passiert dennoch etwas, kannst du haftbar gemacht werden – selbst wenn du nicht vor Ort wohnst.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung greift bei:
Sachschäden
Beispiel: Ein Dachziegel löst sich bei Sturm und beschädigt ein geparktes Auto. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten.
Personenschäden
Beispiel: Eine Passantin rutscht auf dem vereisten Gehweg vor deinem Mietshaus aus und verletzt sich. Die Versicherung übernimmt Behandlungskosten und Schmerzensgeld.
Vermögensschäden
Beispiel: Ein entwurzelter Baum von deinem Grundstück blockiert die Straße. Es entstehen Mehrkosten, weil Müllabfuhr oder Lieferdienste Umwege fahren müssen. Auch diese Kosten sind versichert.
Die Versicherung prüft auch, ob Ansprüche gegen dich überhaupt gerechtfertigt sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt – das nennt man passiven Rechtsschutz. Du bekommst also nicht nur Geld, sondern auch rechtliche Hilfe.
Wenn du dein Haus selbst bewohnst, reicht in der Regel deine private Haftpflichtversicherung. Das gilt auch, wenn du:
einzelne Zimmer untervermietest
dein Eigenheim gelegentlich als Ferienunterkunft anbietest
Auch für leere Grundstücke ist die Versicherung sinnvoll. Beispiel: Du hebst ein Loch für einen Teich aus, sicherst es aber nicht richtig. Stürzt jemand hinein, haftest du – und die Versicherung springt ein.
Achte bei der Wahl deiner Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf folgende Punkte:
Versicherungssumme: Mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
Mitversicherte Risiken: Bauarbeiten, Photovoltaik-/Solaranlagen, Allmählichkeitsschäden (z. B. durch langsam austretendes Wasser)
Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (falls möglich)
Die Versicherung schützt dich zwar bei vielen Fällen, ersetzt aber keine regelmäßige Wartung. Wenn du deine Pflichten vernachlässigst – etwa defekte Beleuchtung über Monate ignorierst –, kann es sein, dass du auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst.
Als Vermieter kannst du die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf deine Mieter umlegen. Sie zählt laut Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten – branchenüblich und rechtlich zulässig.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Baustein im Versicherungsschutz für Immobilieneigentümer – besonders, wenn du vermietest. Sie schützt dich finanziell, unterstützt dich rechtlich und hilft dir, deiner Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden.
👉 Wenn du unsicher bist, ob du die Versicherung brauchst oder welche Leistungen für dich sinnvoll sind, melde dich gern für eine persönliche Beratung bei uns!