Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss entscheiden, wie hoch die monatliche Rente sein soll. Viele orientieren sich dabei an ihren laufenden Fixkosten — Miete, Lebensmittel, laufende Verträge. Das ist nachvollziehbar, greift aber zu kurz.
Meine Empfehlung lautet in der Regel: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte dem aktuellen Nettoeinkommen entsprechen. Die Grenze, die die meisten Versicherer akzeptieren, liegt bei 60 Prozent des Bruttoeinkommens — was für viele Berufsgruppen in etwa dem Netto entspricht.
Hier liegt ein Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben.
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt keine Berufsunfähigkeitsrente mehr — sie wurde 2001 abgeschafft. Was es gibt, ist die Erwerbsminderungsrente. Diese greift aber nur dann, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, irgendeinen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben — unabhängig vom bisherigen Beruf und der bisherigen Ausbildung.
Wer also seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit verrichten könnte, erhält keine Erwerbsminderungsrente. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen bereits dann, wenn jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
In der Praxis bedeutet das: Viele Fälle, in denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, lösen keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus. Wer berufsunfähig im Sinne der Versicherung ist, aber noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte, steht ohne jeden gesetzlichen Rentenanspruch da — und zahlt ab diesem Zeitpunkt auch keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Wer keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sammelt auch keine weiteren Rentenansprüche. Wer mit 40 berufsunfähig wird, hat damit oft noch 25 oder 30 Jahre vor sich, in denen die Altersrente nicht mehr wächst. Das Ergebnis: eine deutlich niedrigere Rente im Alter.
Selbst wenn eine Erwerbsminderungsrente greift, enthält die gesetzliche Rentenversicherung zwar eine sogenannte Zurechnungszeit — die Rente wird so berechnet, als hätte die betroffene Person mit ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen noch bis kurz vor dem Rentenalter weitergearbeitet. Das mildert den Effekt, gleicht ihn aber nicht aus. Und in meiner Beratung verlasse ich mich auf diesen Mechanismus grundsätzlich nicht: Die Erwerbsminderungsrente ist schwer zu bekommen, wird häufig zunächst abgelehnt, und der Nachweis der Voraussetzungen ist aufwendig.
Eine Berufsunfähigkeitsrente in Nettohöhe hat einen einfachen Grund: Das Nettoeinkommen ist der Betrag, von dem heute die tatsächlichen Ausgaben bestritten werden — Miete, Lebensmittel, laufende Verträge, Altersvorsorge, alles. Wer im Leistungsfall nur seine Fixkosten abgedeckt hat, kann aus der Berufsunfähigkeitsrente heraus nichts mehr für das Alter zurücklegen.
Selbst wer heute bereits einen Teil seines Einkommens in die Altersvorsorge steckt, wird im Leistungsfall feststellen, dass dieser Betrag nicht ausreicht — weil die gesetzlichen Rentenansprüche nicht weiter wachsen und privat kompensiert werden muss. Der Spielraum, den eine Berufsunfähigkeitsrente in Nettohöhe schafft, geht also nicht in Konsum auf, sondern in einen erheblich höheren Sparbedarf für das Alter.
Ausnahmen gibt es, sie sind aber selten — etwa wenn jemand bereits so weit für das Alter abgesichert ist, dass kein weiterer Aufbau notwendig wäre. In der Praxis ist das die Minderheit.
Wie hoch deine Berufsunfähigkeitsrente konkret sein sollte, klären wir in der Beratung — das hängt von deinem Einkommen, deiner aktuellen Altersvorsorge, deinen Fixkosten und dem versicherbaren Rahmen ab. Der Artikel soll nur den Hintergrund erklären, warum ich diese Empfehlung so konsequent gebe.
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