Wenn dein Versicherer die Beiträge erhöht, kannst du unter bestimmten Bedingungen außerordentlich kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht erlaubt dir, den Vertrag vorzeitig zu beenden – unabhängig von der regulären Laufzeit. In diesem Artikel erfährst du, wann das möglich ist, welche Fristen gelten und wie du eine gefährliche Versicherungslücke vermeidest.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn
der Beitrag erhöht wird
ohne dass sich die versicherte Leistung entsprechend verbessert
Die Höhe der Erhöhung spielt keine Rolle – selbst kleine Anpassungen berechtigen zur Kündigung. Auch wenn die Leistung reduziert wird, ohne dass der Beitrag sinkt, besteht dieses Recht.
Wichtig: Es geht nur um einseitige Änderungen durch den Versicherer. Du kannst nicht kündigen, wenn
die Versicherungsteuer steigt (staatliche Abgabe)
sich dein Risiko ändert (zum Beispiel durch Umzug oder nach einem Schadenfall)
eine dynamische Anpassung stattfindet, bei der Leistung und Beitrag im gleichen Verhältnis steigen
Der Versicherer muss dich mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der Erhöhung informieren und dabei deutlich auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, beginnt deine Kündigungsfrist nicht zu laufen.
Du hast einen Monat Zeit, nachdem du die Mitteilung über die Beitragserhöhung erhalten hast. Es zählt der Tag des Zugangs – also der Moment, in dem der Brief in deinem Briefkasten oder die E-Mail in deinem Posteingang liegt. Das Versanddatum ist nicht entscheidend.
Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Du zahlst bis dahin den alten Beitrag. Eine sofortige Beendigung ist nicht möglich.
Form:
Bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2016 reicht eine E-Mail (Textform).
Bei älteren Verträgen kann noch die Schriftform (Brief mit Unterschrift) erforderlich sein.
Empfehlung:
Am sichersten ist die Kündigung per Einwurf-Einschreiben. So kannst du den fristgerechten Zugang beweisen. Bei knappem Zeitrahmen empfiehlt sich zusätzlich eine E-Mail oder ein Fax.
Inhalt der Kündigung:
Dein vollständiger Name und deine Anschrift
Versicherungsnummer
Datum der Kündigung
Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung
Angabe des Kündigungszeitpunkts („zum Erhöhungszeitpunkt“)
Bitte um schriftliche Bestätigung
Optional: Widerruf der Einzugsermächtigung
Vermeide unbedingt eine Versicherungslücke. Kündige den alten Vertrag erst, wenn du eine schriftliche Zusage des neuen Versicherers hast (Versicherungsschein oder Deckungszusage). Andernfalls riskierst du, für eine gewisse Zeit ohne Versicherungsschutz zu sein.
Beitragserhöhung prüfen: Ist sie kündigungsrelevant?
Kündigungsfrist notieren: 1 Monat ab Zugang
Neue Angebote einholen und vergleichen (Unsere Aufgabe!)
Neuen Vertrag abschließen
Alten Vertrag kündigen – schriftlich und fristgerecht
Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen schützt dich vor unerwünschten Kosten. Nutze es gezielt, aber überstürzt nichts. Prüfe die Mitteilung genau, achte auf die Frist und kündige erst, wenn dein neuer Versicherungsschutz gesichert ist.
Wenn du Fragen hast oder Unterstützung brauchst, stehen wir dir gerne zur Verfügung.