Geburt eines Kindes - bestehende Versicherungen

Geburt eines Kindes - bestehende Versicherungen

Geburt eines Kindes – Chancen in bestehenden Versicherungsverträgen

Mit der Geburt eines Kindes verändern sich nicht nur deine familiären und finanziellen Verpflichtungen – auch in bestehenden Versicherungsverträgen ergeben sich oft besondere Rechte. Viele Policen enthalten Optionen, die u.a. bei der Geburt eines Kindes greifen. Diese ermöglichen es z.B., Versicherungsschutz zu erweitern oder Kinder ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen. Die Fristen sind jedoch knapp bemessen, und die Bedingungen unterscheiden sich je nach Vertrag und Versicherer.

Private Krankenversicherung (PKV) – Kindernachversicherung (§ 198 VVG)

Wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, besteht nach § 198 Versicherungsvertragsgesetz ein Anspruch auf die sogenannte Kindernachversicherung.
Frist: Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Monaten ab Geburt erfolgen.
Voraussetzung: In den meisten Tarifen muss der versicherte Elternteil seit mindestens 3 Monaten vor der Geburt beim gleichen Versicherer versichert sein.

Vorteile:

  • Aufnahme des Kindes ohne Gesundheitsprüfung

  • Keine Wartezeiten und keine Risikozuschläge

  • Rückwirkender Beginn des Versicherungsschutzes ab Geburt

  • Leistungsumfang maximal so hoch wie beim versicherten Elternteil

Praxistipp: Prüfe rechtzeitig, ob der Tarif des Elternteils den gewünschten Leistungsumfang bietet – da das Kind maximal in diesen Leistungen aufgenommen wird.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die Geburt eines Kindes ist in vielen BU-Verträgen ein Ereignis, das eine Nachversicherungsgarantie auslöst.
Frist: Abhängig vom Tarif meist 6–12 Monate ab Geburt.
Voraussetzung: Vertrag muss eine ereignisabhängige Nachversicherungsoption enthalten.

Vorteile:

  • Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • Meist auch ohne erneute Berufsgruppenprüfung

  • Erhöhung bis zu einer festgelegten Maximalrente (oft zusätzlich Gesamthöchstsumme für alle Nachversicherungen)

  • Keine erneute Ausschlussprüfung für bereits bestehende Erkrankungen

Praxistipp: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, den tatsächlichen Absicherungsbedarf zu prüfen – mit Kind steigt der finanzielle Bedarf im BU-Fall deutlich.

Risikolebensversicherung (RLV)

Auch in der Risikolebensversicherung kann die Geburt eines Kindes eine ereignisabhängige Nachversicherung ermöglichen.
Frist: Häufig 6–12 Monate ab Geburt.
Voraussetzung: Vertrag enthält eine Nachversicherungsoption.

Vorteile:

  • Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (sofern Maximalsumme noch nicht erreicht ist)

  • Keine erneute Abfrage zu riskanten Hobbys oder Berufen

  • Möglichkeit, Laufzeit und Bezugsrechte an die neue Familiensituation anzupassen

Praxistipp: Nutze den Anlass, die Versicherungssumme zu prüfen – mit Kind sollte sie meist deutlich höher sein, um im Todesfall die Familie ausreichend abzusichern.

Private Unfallversicherung

Einige moderne Unfalltarife bieten bei Geburt eines Kindes besondere Aufnahmeregeln.
Frist: Tarifabhängig
Voraussetzung: Entsprechende Klausel in den Versicherungsbedingungen.

Vorteile:

  • Teilweise beitragsfreie Mitversicherung des Kindes für einen bestimmten Zeitraum

  • In manchen Tarifen Erhöhung der Invaliditätsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung

Praxistipp: Prüfe, ob die Unfallversicherung deines Haushalts eine solche Klausel enthält – sie ist nicht bei allen Tarifen Standard.


Private Kranken-Zusatzversicherung

In stationären oder zahnärztlichen Zusatzversicherungen gibt es teils Sonderaufnahmerechte für Neugeborene.
Frist: Meist 2–3 Monate ab Geburt.
Voraussetzung: Ein Elternteil ist bereits in derselben Zusatzversicherung versichert.

Vorteile:

  • Aufnahme des Kindes ohne Gesundheitsprüfung

  • Sofortiger Anspruch auf die vereinbarten Zusatzleistungen

Praxistipp: Besonders bei Zahn- oder Kieferorthopädie-Leistungen kann eine frühe Aufnahme sinnvoll sein, da spätere Gesundheitsprüfungen oft Ausschlüsse enthalten.

Kinder-Invaliditätsversicherung (KIV) oder Schwere-Krankheiten-Versicherung

Manche Versicherer bieten bei Geburt eines Kindes vereinfachte Aufnahmebedingungen in spezielle Kinderschutz-Policen.
Frist: Meist bis 3 Monate ab Geburt.
Voraussetzung: Ein Elternteil hat bereits eine Police beim gleichen Versicherer.

Vorteile:

  • Abschluss für das Kind ohne Gesundheitsprüfung

  • Schutz nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit (bei KIV)

  • Früher Abschluss sichert langfristig günstige Beiträge

Praxistipp: Gerade KIV-Verträge sind später oft schwerer zu bekommen, wenn bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen – frühe Beantragung ist hier ein klarer Vorteil.

Fazit

Die Geburt eines Kindes ist eine einmalige Gelegenheit, bestehende Verträge zu verbessern oder zu erweitern, ohne die Hürde einer Gesundheitsprüfung. Die Zeitfenster sind kurz, daher lohnt es sich, direkt nach der Geburt alle relevanten Verträge zu prüfen und die Fristen im Blick zu behalten. Wir helfen dir, diese Optionen optimal zu nutzen.

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