Der Elementarbaustein in der Hausratversicherung deckt Schäden durch Naturereignisse ab, die nicht Bestandteil der normalen Hausratversicherung sind, zum Beispiel:
Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser
Rückstau aus der Kanalisation
Erdrutsch, Erdsenkung
Schneedruck
Erdbeben
Nicht dazu gehört Leitungswasser (z. B. Rohrbruch). Das ist Bestandteil der normalen Hausratversicherung.
Viele denken:
„Ich wohne nicht im Erdgeschoss – mich betrifft das nicht.“
Das ist verständlich, greift aber zu kurz. In der Praxis entstehen Elementarschäden bei Eigentums- oder Mietwohnungen häufig nicht in der eigentlichen Wohnung, sondern dort, wo Hausrat ausgelagert wird.
In Mietwohnungen wird Hausrat häufig ausgelagert, zum Beispiel in:
Kellerabteilen
Garagen
Tiefgaragen
gemeinschaftlichen Abstellräumen
Typische Gegenstände sind:
Fahrräder oder E-Bikes
Werkzeug
Sport- und Campingausrüstung
Vorräte, Kartons, Möbel
Wird ein solcher Bereich durch Starkregen oder Oberflächenwasser überflutet, ist das ohne Elementarschadenversicherung in der Regel nicht versichert.
Gerade Tiefgaragen gelten bei Starkregen als typischer Schwachpunkt.
Die Hausratversicherung gilt nicht nur innerhalb der Wohnung. Über die sogenannte Außenversicherung kann Hausrat auch außerhalb versichert sein, zum Beispiel:
vorübergehend ausgelagerter Hausrat
Hausrat auf Reisen oder im Urlaub
in bestimmten Fällen auch in Garten- oder Ferienkonstellationen
Dabei ist wichtig:
Die Außenversicherung ist meist zeitlich begrenzt
Sie ist betragsmäßig begrenzt
Sie gilt nur für bestimmte Schadenarten
Ob und in welchem Umfang Elementarschäden im Rahmen der Außenversicherung mitversichert sind, hängt immer von den konkreten Versicherungsbedingungen ab.
Gerade bei Gartenhäuschen, Schrebergärten oder dauerhaft ausgelagertem Hausrat sollte man nicht pauschal davon ausgehen, dass automatisch Versicherungsschutz besteht.
Sobald sich wertvoller Hausrat außerhalb der Wohnung befindet (Keller, Garage, Tiefgarage), besteht ein reales Risiko durch Starkregen oder Überflutung. Das ist der häufigste Praxisgrund für den Einschluss des Elementarbausteins.
Starkregen kann überall auftreten, unabhängig von Flussnähe. Überlastete Kanalisation, Senken oder Tiefgaragenzufahrten reichen aus, um Schäden zu verursachen.
Ereignisse wie Erdrutsch oder Erdsenkung betreffen das gesamte Gebäude. Auch wenn die Wohnung selbst trocken bleibt, können Nutzungseinschränkungen oder Folgekosten entstehen.
Gerade bei Wohnungen in höheren Etagen ist der Aufpreis für den Elementarbaustein häufig überschaubar. Dann stellt sich eher die Frage, ob man das verbleibende Restrisiko bewusst selbst tragen möchte.
Wenn kein Keller, keine Garage und keine ausgelagerten Werte vorhanden sind, reduziert sich das Risiko deutlich.
Mehrere Obergeschosse, kein Dachgeschoss und keine bekannte Starkregenproblematik sprechen für ein geringeres Schadensrisiko für den Hausrat in der Wohnung.
Ein hoher Selbstbehalt oder ein deutlich erhöhter Beitrag können dazu führen, dass ein bewusster Verzicht wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Lagert wertvoller Hausrat außerhalb der Wohnung
(Keller, Garage, Tiefgarage, Nebenräume)?
Ja → Elementar meist sinnvoll
Nein → weiter zu Punkt 2
Gibt es ein realistisches Starkregen- oder Überflutungsrisiko
(z. B. Senke, bekannte Ereignisse, dichte Bebauung)?
Ja → Elementar prüfen bzw. empfehlen
Nein → weiter zu Punkt 3
Wie sind Preis, Selbstbehalt und Bedingungen konkret ausgestaltet?
Günstig und sauber geregelt → Einschluss sinnvoll
Teuer oder hoher Selbstbehalt → Verzicht vertretbar
Ich empfehle die Elementarschadenversicherung in der Hausrat grundsätzlich auch bei Wohnungen.
Nicht aus Prinzip, sondern weil relevante Risiken häufig außerhalb der eigentlichen Wohnung entstehen.
Gleichzeitig gilt:
Ein bewusster Verzicht ist möglich, wenn kein ausgelagerter Hausrat vorhanden ist, die Lage unkritisch ist und das Restrisiko bewusst getragen werden kann.
Dieser Artikel dient ausschließlich als fachliche Orientierung und Entscheidungshilfe.
Er ersetzt keine individuelle Beratung, keine Vertragsprüfung und keine persönliche Risikoanalyse.
Ob und in welchem Umfang Elementarschäden versichert sind, hängt immer von der konkreten Wohn- und Nutzungssituation, dem Versicherungsort, der Außenversicherung und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.