Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung bietet umfangreichen Schutz für deine Zahngesundheit und ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier ein ausführlicher Überblick über mögliche Leistungsinhalte und Wartezeiten:

Zahnersatz

  • Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate
  • Erstattung von 50-100% der Kosten, je nach Tarif
  • Oft gestaffelte Leistungen in den ersten Jahren (z.B. 50% im 1. Jahr, 70% im 2. Jahr, 90% ab dem 3. Jahr bzw. nach Summen)
  • Teilweise Begrenzung auf Höchstbeträge pro Jahr oder Versicherungsfall

Zahnbehandlung

  • Füllungen (auch hochwertige Kunststoff- oder Keramikfüllungen)
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontosebehandlungen
  • Erstattung meist zwischen 80-100% der Kosten

Zahnprophylaxe

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Fissurenversiegelung
  • Fluoridierung
  • Oft Erstattung bis zu einem Höchstbetrag pro Jahr (z.B. 75-200 €)

Kieferorthopädie

  • Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen
  • Meist nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • Einige Tarife bieten auch Leistungen für Erwachsene
  • Erstattung oft auf einen Höchstbetrag begrenzt (z.B. 2000-3000 €)

Zusätzliche Leistungen

  • Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen
  • Aufbissbehelfe und Schienen
  • Bleaching
  • Schmerzausschaltung und Narkose

Wartezeiten

Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen gelten folgende Wartezeiten:

  • Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe: 3 Monate
  • Zahnersatz und Kieferorthopädie: 8 Monate
Notes
Einige Versicherer bieten auch Tarife ohne Wartezeiten an. In diesem Fall gelten die vollen Leistungen direkt ab Versicherungsbeginn. Trotzdem gilt aber die Leistungsstaffel (s.u.)

Staffelung der Leistungen (Leistungsstaffel)

Viele Tarife sehen eine Staffelung der Leistungen in den ersten Jahren vor. Die Leistungen sind dann begrenzt. Beispiel:

  1. Kalenderjahr: 1.250 EUR

1.-2. Kalenderjahr: 2.500 EUR

1.-3. Kalenderjahr: 3.750 EUR

1.-4. Kalenderjahr: 5.000 EUR

Ab in der Regel dem fünften Kalenderjahr oder wenn ein Unfall vorliegt, werden diese Erstattungsgrenzen aufgehoben.

Diese Staffelung soll verhindern, dass Versicherte nur kurzfristig eine Police abschließen, um teure Behandlungen durchführen zu lassen.

Tarife mit oder ohne Alterungsrückstellungen

Bei Zahnzusatzversicherungen gibt es grundsätzlich zwei Arten der Tarifkalkulation: Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen.

Tarife mit Alterungsrückstellungen

Tarife mit Alterungsrückstellungen (auch als Tarife nach Art der Lebensversicherung bezeichnet) kalkulieren von Anfang an höhere Beiträge ein, um Rücklagen für steigende Gesundheitskosten im Alter zu bilden. Diese Tarife versprechen stabilere Beiträge über die gesamte Laufzeit, da sie bereits für zukünftige Kostensteigerungen vorsorgen. Sie sind besonders für Versicherte attraktiv, die eine langfristige Planungssicherheit suchen und bereit sind, anfänglich höhere Beiträge zu zahlen.

Tarife ohne Alterungsrückstellungen

Im Gegensatz dazu starten Tarife ohne Alterungsrückstellungen (auch Risikotarife genannt) mit niedrigeren Beiträgen, sehen aber regelmäßige Beitragsanpassungen vor, oft alle 3-5 Jahre oder in festgelegten Altersstufen. Diese Tarife sind initial günstiger, können aber im Laufe der Zeit zu deutlichen Beitragssteigerungen führen. Sie eignen sich eher für jüngere Versicherte oder für diejenigen, die eine kurzfristigere Perspektive haben und von anfänglich niedrigeren Kosten profitieren möchten.

Wichtige Hinweise

  • Bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder begonnene Behandlungen sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (Siehe Artikel dazu)
  • Einige Versicherer verlangen ein Bonusheft als Nachweis für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen.
  • Eine große Zahl von Tarifen sind mittlerweile ohne Alterungsrückstellungen gestaltet. Hier steigen naturgemäß die Beiträge (siehe oben).

Eine sorgfältige Tarifauswahl ist wichtig, um den optimalen Schutz für deine individuellen Bedürfnisse zu finden. In unserer Beratung finden wir verschiedene Angebote und achten besonders auf den Leistungsumfang, Erstattungshöhen und eventuelle Einschränkungen oder Ausschlüsse.

Beachte hier auch den Artikel, der beschreibt, aufgrund welcher Kriterien wir Angebote empfehlen.

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