Die Entscheidung zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) wirkt sich in der Phase der Familiengründung deutlich stärker aus als in der Zeit, in der man alleinstehend und voll berufstätig ist.
Solange du alleine bist, geht es oft um Fragen wie:
Wo bekomme ich gute Leistungen?
Wie hoch ist mein Beitrag?
Sobald Kinder, Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit ins Spiel kommen, verschieben sich die Fragen:
Wer ist (beitragsfrei) mitversichert?
Was passiert finanziell im Mutterschutz?
Wie hoch sind die Beiträge in der Elternzeit?
Wo muss das Kind versichert werden?
Um das einordnen zu können, ist es wichtig, die Grundlogik von GKV und PKV zu verstehen und die typischen Effekte in der Familienphase zu kennen.
Die GKV folgt dem Solidaritätsprinzip:
Der Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Gesundheit, Alter oder Risiko spielen für den Beitrag keine Rolle.
Kinder und nicht oder wenig verdienende Ehepartner können oft kostenlos über die Familienversicherung mitversichert werden (§ 10 SGB V), solange bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Das macht die GKV in der Familienphase häufig sehr familienfreundlich, weil mit jedem zusätzlichen Familienmitglied nicht automatisch ein eigener Beitrag hinzukommt.
Die PKV arbeitet nach dem Äquivalenzprinzip:
Jede Person hat ihren eigenen Vertrag.
Der Beitrag hängt ab von:
Eintrittsalter
Gesundheitszustand
gewähltem Leistungsumfang
Es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Familienmitglied kostet einen eigenen Beitrag.
Das kann in der Familienphase dazu führen, dass die monatliche Gesamtbelastung der Familie deutlich steigt, wenn Kinder hinzukommen oder das Einkommen sinkt (z. B. Elternzeit).
Für viele Fragen ist entscheidend, ob dein Einkommen bestimmte Grenzen über- oder unterschreitet (Angaben für 2025):
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): 73.800 € brutto im Jahr (6.150 € brutto im Monat)
Liegt dein regelmäßiges Arbeitsentgelt darunter, bist du als Angestellte(r) grundsätzlich in der GKV pflichtversichert.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Krankenversicherung: 66.150 € brutto im Jahr (5.512,50 € im Monat)
Nur bis zu dieser Grenze werden GKV-Beiträge erhoben. Für die PKV ist sie wichtig, weil der Arbeitgeberzuschuss hier gedeckelt wird.
Diese Werte spielen bei Elternzeit, Teilzeit und bei der Frage „GKV oder PKV?“ eine zentrale Rolle.
In beiden Systemen ist die Basisversorgung in der Schwangerschaft gut, aber die Logik dahinter ist unterschiedlich.
In der GKV
Es gelten die Mutterschafts-Richtlinien (z. B. Vorsorgeuntersuchungen, drei große Ultraschalle, Hebammenhilfe).
Du bekommst die ärztlichen Leistungen als Sachleistung, das heißt: Die Abrechnung läuft direkt zwischen Arzt und Krankenkasse.
Zusätzliche Wunschleistungen (z. B. bestimmte Bluttests, erweiterte Ultraschalle ohne medizinische Notwendigkeit) sind oft sogenannte IGeL-Leistungen und müssen selbst bezahlt werden.
In der PKV
Es gilt, was im Tarif vereinbart ist.
Viele leistungsstarke Tarife übernehmen auch erweiterte Untersuchungen, teilweise großzügiger als die GKV.
Wichtig: In vielen Tarifen gibt es einen Selbstbehalt. Wenn der Selbstbehalt auch für Schwangerschaft und Geburt gilt, trägst du die ersten Kosten bis zum vereinbarten Selbstbehalt selbst, bevor die PKV erstattet.
Der Mutterschutz umfasst in der Regel:
6 Wochen vor der Geburt
8 Wochen nach der Geburt
Angestellte in der GKV (pflichtversichert)
Du erhältst:
Mutterschaftsgeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse: maximal 13 Euro pro Kalendertag (§ 24i SGB V)
Einen Arbeitgeberzuschuss: Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und deinem durchschnittlichen Netto-Gehalt vor Beginn des Mutterschutzes (§ 20 Mutterschutzgesetz).
Ergebnis:
In der Mutterschutzzeit bekommst du in der Praxis dein bisheriges Nettogehalt nahezu vollständig weiter.
Angestellte in der PKV
Hier ist die Situation deutlich anders:
Die PKV zahlt kein Mutterschaftsgeld, weil Schwangerschaft keine Krankheit ist.
Stattdessen gibt es ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), maximal 210 Euro für die gesamte Mutterschutzzeit.
Der Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss so, als ob du 13 Euro pro Tag von einer GKV bekämst. Diese fiktiven 13 Euro werden vom Netto abgezogen.
Dadurch entsteht im Vergleich zu einer GKV-versicherten Kollegin über die gesamte Mutterschutzdauer eine Einkommenslücke von etwas über 1.000 Euro.
Du hast also trotz identischem Bruttogehalt einen spürbaren finanziellen Nachteil, wenn du privat versichert bist.
Selbstständige in der GKV
Mutterschaftsgeld gibt es nur, wenn ein Wahltarif mit Krankengeldanspruch abgeschlossen wurde.
Ohne Krankengeld-Wahltarif gibt es aus der GKV kein Mutterschaftsgeld.
Selbstständige in der PKV
Leistungen in der Mutterschutzzeit gibt es nur, wenn ein Krankentagegeld-Tarif abgeschlossen wurde, der Mutterschutz explizit mit abdeckt.
Ältere Tarife schränken das häufig ein, neuere Tarife sind oft familienfreundlicher. Hier lohnt ein Blick in die Bedingungen.
Beamtinnen
Bezüge (Besoldung) werden in den Mutterschutzfristen in voller Höhe fortgezahlt.
Es entstehen in der Regel keine Einkommensverluste durch Mutterschutz.
Das Kind kann in der GKV kostenlos familienversichert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Typische Fälle:
Beide Eltern sind gesetzlich versichert.
Die Eltern sind nicht verheiratet und der gesetzlich versicherte Elternteil versichert das Kind – auch wenn der andere Elternteil privat versichert ist und gut verdient.
Die Eltern sind verheiratet, aber die besonderen Ausschlussregeln für Gutverdiener greifen nicht (dazu gleich mehr).
In diesen Fällen entstehen für das Kind keine eigenen GKV-Beiträge.
Die Familienversicherung in der GKV ist ausgeschlossen, wenn alle folgenden Punkte gleichzeitig zutreffen (§ 10 Abs. 3 SGB V):
Die Eltern sind verheiratet (oder verpartnert).
Ein Elternteil ist privat krankenversichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil.
Das Einkommen des privat versicherten Elternteils liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (73.800 € im Jahr).
Dann hat das Kind keinen Anspruch auf kostenlose Familienversicherung in der GKV.
Es muss entweder:
mit eigenem Beitrag in der GKV oder
in der PKV versichert werden.
Für die Praxis bedeutet das oft zusätzliche monatliche Kosten von rund 100 bis 200 Euro für die Krankenversicherung des Kindes, je nach System und Tarif.
Vater: PKV, 100.000 € Einkommen
Mutter: GKV, 40.000 € Einkommen
Unverheiratet:
Das Kind kann kostenlos in der Familienversicherung der Mutter mitversichert werden.
Nach der Heirat:
Der Vater ist privat versichert, verdient mehr und liegt über der JAEG.
Das Kind verliert das Recht auf kostenlose Familienversicherung in der GKV und braucht eine eigene Versicherung (GKV mit Beitrag oder PKV).
Rein aus Versicherungssicht kann die Eheschließung in solchen Konstellationen also Mehrkosten für die Kinderkrankenversicherung auslösen.
Soll oder muss das Kind in der PKV versichert werden, gilt Folgendes:
Der PKV-Versicherer des Elternteils muss das Kind aufnehmen, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschläge aufgrund von Geburtsgebrechen, wenn bestimmte Fristen (meist zwei Monate nach Geburt) eingehalten werden.
Der Versicherungsschutz des Kindes darf in der Regel nicht höher sein als der Schutz des versicherten Elternteils.
Damit die gewünschte Leistung auch fürs Kind ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, sollte der Tarif des Elternteils idealerweise schon vor der Geburt passend gestaltet werden.
Die Elternzeit ist die Phase, in der die finanziellen Unterschiede zwischen GKV und PKV besonders deutlich werden. Das Einkommen sinkt auf Elterngeld, aber die Krankenversicherungsbeiträge laufen weiter.
Wenn du als Angestellte(r) pflichtversichert in der GKV bist (Einkommen unter JAEG):
Während der Elternzeit und beim Bezug von Elterngeld zahlst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Auch dein Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit keine Beiträge für dich.
Dein Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen, ohne dass du dafür in der Elternzeit Beiträge zahlen musst.
Bist du als Angestellte(r) über der JAEG und freiwilliges Mitglied in der GKV, sieht es anders aus:
Grundsatz: Freiwillige Mitglieder zahlen auch in der Elternzeit weiter Beiträge.
Ausnahme: Wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist und bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kannst du während der Elternzeit in seine Familienversicherung wechseln und bist dann beitragsfrei.
Wenn der Partner privat versichert ist oder kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, müssen meist Beiträge gezahlt werden.
Wichtig:
Es gibt Mindestbemessungsgrundlagen. Auch wenn du „nur“ Elterngeld bekommst, werden für die Beitragshöhe fiktive Mindesteinkommen angesetzt.
Zusätzlich kann das Einkommen des Ehepartners bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden, was zu Beiträgen von mehreren hundert Euro im Monat führen kann, obwohl du selbst kein reguläres Gehalt beziehst.
Für PKV-versicherte Angestellte gilt:
Der PKV-Vertrag läuft unverändert weiter, die vollen Beiträge sind zu zahlen.
Da in der Elternzeit kein Gehalt gezahlt wird, entfällt der Arbeitgeberzuschuss.
Der gesamte Beitrag (oft 600 bis 900 Euro monatlich inkl. Pflegepflichtversicherung) muss aus dem Elterngeld und eventuell aus dem Einkommen des Partners bezahlt werden.
Bei einem maximalen Basiselterngeld von 1.800 Euro kann der PKV-Beitrag einen erheblichen Teil des verfügbaren Budgets verbrauchen. Das ist einer der größten Nachteile der PKV in der Familienphase.
Einige Tarife oder Versicherer bieten begrenzte Erleichterungen (z. B. vorübergehende Beitragsreduzierungen), das ist aber die Ausnahme und stark vom Einzelfall abhängig.
Beamte sind in der Elternzeit oft deutlich besser gestellt:
In vielen Fällen erhöht sich der Beihilfesatz während der Elternzeit (z. B. von 50 % auf 70 %).
Dadurch reduziert sich der privat zu versichernde Anteil und der Beitrag sinkt.
Teilweise gibt es zusätzliche Zuschüsse des Dienstherrn.
Gerade für Beamtenfamilien kann die Kombination aus Beihilfe und PKV in der Familienphase finanziell gut funktionieren.
Das Elterngeld richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt.
Die Elterngeldstelle berechnet ein eigenes „Elterngeld-Netto“, bei dem pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben verwendet werden.
Für GKV-versicherte Arbeitnehmer werden pauschal Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen.
Bei vielen PKV-versicherten Arbeitnehmern fallen diese pauschalen Abzüge geringer aus, weil sie nicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen.
Dadurch ist das rechnerische Netto bei PKV-Versicherten etwas höher, was zu einem leicht höheren Elterngeld führen kann (oft in einer Größenordnung von vielleicht 50 bis 100 Euro im Monat).
Dieser rechnerische Vorteil reicht in der Regel aber nicht aus, um die hohen PKV-Beiträge in der Elternzeit aufzufangen.
Wenn du vor der Elternzeit in der PKV warst, weil dein Gehalt über der JAEG lag, und nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrst, kann das eine wichtige Chance sein:
Sinkt dein regelmäßiges Jahresbrutto durch Teilzeit unter die JAEG, tritt automatisch Versicherungspflicht in der GKV ein (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Die Mitgliedschaft in der GKV entsteht kraft Gesetzes, du musst also nicht darum „bitten“, aufgenommen zu werden.
Du kannst deine PKV mit einem Sonderkündigungsrecht beenden.
In vielen Fällen ist das der praktikabelste Weg, nach einigen Jahren PKV wieder in die GKV zurückzukehren und die Kinder (und eventuell einen nicht berufstätigen Partner) beitragsfrei familienzuversichern.
Wichtig: Ab Vollendung des 55. Lebensjahres ist der Weg zurück in die GKV meist faktisch versperrt. Wer also mit Teilzeit den Wiedereinstieg in die GKV nutzen möchte, sollte den Zeitpunkt gut im Blick haben.
Manche möchten trotz Unterschreitens der JAEG in der PKV bleiben, zum Beispiel wegen hoher Altersrückstellungen oder sehr guter Leistungen.
Dafür gibt es die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen (§ 8 SGB V):
Der Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden (in der Regel drei Monate).
Die Befreiung wirkt dauerhaft für den Grund, der zur Versicherungspflicht geführt hat.
Das kann zu Problemen führen, wenn sich die Lebenssituation später ändert (z. B. Jobverlust oder deutlich niedrigeres Einkommen). Dann kann ein Wechsel in die GKV oft nicht mehr erfolgen, obwohl man eigentlich wieder versicherungspflichtig wäre.
Wer in die GKV wechselt, möchte sich manchmal die Option offenhalten, später wieder in die PKV zurückzugehen. Dafür gibt es die Anwartschaftsversicherung:
Kleine Anwartschaft:
sichert den Gesundheitszustand,
bei Rückkehr in die PKV ist keine neue Gesundheitsprüfung nötig,
Beitrag ist deutlich reduziert (ein Bruchteil des ursprünglichen PKV-Beitrags).
Große Anwartschaft:
sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter und damit das Beitragsniveau,
Altersrückstellungen werden erhalten oder weiter aufgebaut,
dafür ist der Beitrag höher.
Für einige wenige Jahre GKV und Teilzeit reicht in vielen Fällen eine kleine Anwartschaft aus. Eine große Anwartschaft lohnt sich eher bei sehr speziellen Konstellationen oder sehr kurzen Unterbrechungen.
Ein paar zentrale Punkte, die du bei der Familienplanung im Hinterkopf haben solltest:
Prüfe rechtzeitig vor einer geplanten Schwangerschaft, ob ein Wechsel in die GKV (z. B. durch Reduktion des Gehalts unter die JAEG) möglich und sinnvoll ist.
Denke die Heirat auch aus Versicherungssicht mit: In bestimmten Konstellationen führt die Ehe dazu, dass das Kind nicht mehr kostenlos in der GKV mitversichert werden darf.
Wenn du in der PKV bist, plane für die Elternzeit ausreichend Rücklagen ein, damit die weiterlaufenden Beiträge nicht zur finanziellen Belastungsprobe werden.
Für klassische Angestelltenfamilien mit einem Hauptverdiener, Elternzeit und Teilzeitphasen ist die GKV häufig die wirtschaftlich stabilere Lösung.
Die PKV passt eher zu Situationen mit dauerhaft hohem Einkommen beider Partner oder zu Beamten mit Beihilfe.
Wenn du anhand deiner konkreten Einkommens- und Familiensituation prüfen möchtest, welche Variante für euch sinnvoller ist, hilft eine individuelle Berechnung sehr. Melde dich gerne, wenn du deine persönliche Konstellation Schritt für Schritt durchgehen möchtest.